Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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Gesetz und Verordnungs 
für das 
Königreich Bayern. 
  
  
Nr. 53. 
München, den 10. September 1912. 
Inhalt: 
Königlich Allerhöchste Eutschließung vom 8. September 1912, die Verlängerung des Landtags betreffend. — 
Verleihung der Würde eines lebenslänglichen Reichsrates der Krone Bayern. — Auszug aus der Adels- 
Matrikel des Königreiches. 
  
  
  
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Verlängerung des Landtags betreffend. 
Im Mamen Seiner Mojestät des Königs. 
Tlitpol!, 
von Gottes Gnaden Kiniglicher Minz ILNI Layern, 
Regent. 
Unseren GEruß zuvor, Liebe und Getreue! 
Wir finden Uns bewogen, die Dauer des gegenwärtigen Landtags gemäß Titel VII 
8 23 der Verfassungsurkunde bis zum 12. Oktober des laufenden Jahres einschließlich 
zu verlängern. 
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