Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

  
Gesrh und Veraduungshu#t 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 57. 
München, den 28. September 1912. 
Iuhalt: 
Gesetz vom 25. September 1912 über den vorläufigen Vollzug des Budgets für die Jahre 1912 und 1913. — 
Hofdienst-Nachrichten. — Ordens-Verleihung. 
  
  
  
  
  
Gesetz über den vorläufigen Vollzug des Budgets für die Jahre 1912 und 1913. 
Im MNamen Seiner Mazjestät des Königs. 
Kuitpoly. 
Vvon Gottrs Gnaden Königlicher Prinz von Hayern, 
Regent. 
Wir haben in Bezug auf die vorläufige Bestreitung der Ausgaben des Staates und 
ihre Deckung im IV. Vierteljahr 1912 nach Vernehmung des Staatsrats mit Beirat und 
Zustimmung der Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und 
verordnen, was folgt: 
160
	        
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