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gleichzeitig die Klasse des Verzeichnisses, in welche der Ort nach den Ergebnissen
der Feststellungen gehört. Die Anträge der Bundesregierungen sind dem Bundesrat
in jedem Falle wieder vorzulegen.
Berlin, den 25. Januar 1911.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Wermuth.
Besetzung der vißiplinargerichte für nichtrichterliche Geamte.
Im Namen Seiner Moajestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Ludwig, des Königreichs Bayern
Verweser, haben Sich bewogen gefunden, bei dem Disziplinarhof und bei den Disziplinar=
kammern für nichtrichterliche Beamte die nachbezeichneten Beamten zu Mitgliedern und stell-
vertretenden Mitgliedern auf die Dauer des von ihnen bekleideten Hauptamts zu ernennen:
bei dem Disziplinarhofe für nichtrichterliche Beamte
aus dem Geschäftskreise des Staatsministeriums des K. Hauses und des Außern
zum stellvertretenden Mitgliede: den Registrator im Staatsministerium des K. Hauses
und des Außern Alfred Bischoff;
aus dem Geschäftskreise des Staatsministeriums des Innern
zum stellvertretenden Mitgliede: den Bezirksamtssekretär Ludwig Friedrich Schmidt
in Stadtamhof;
aus dem Geschäftskreise des Staatsministeriums der Finanzen
zum stellvertretenden Mitgliede: den K. Forstmeister Dr. Georg Rüger in Fürstenfeldbruck;
aus dem Geschäftskreise des Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten
zu stellvertretenden Mitgliedern: den Ministerialrat des Staatsministeriums für Ver-
kehrsangelegenheiten Adolf Müller, den Regierungsrat der Eisenbahndirektion München
Friedrich Schwenck, den Oberrangiermeister der Bahnstation München-Hauptbahnhof
Johann Merkl;
aus dem Geschäftskreise des Kriegsministeriums
zum stellvertretenden Mitgliede: den Oberintendanturrat der Intendantur I. Armee-
Korps Hans Schedl.