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ausfertigen zu lassen geruht, daß solches
privilegium in extenso dem gedachten Werke
vorgedruckt werde.
Den königlichen General: Kreis-Kommissariaten
des Königreiches wird diese allerhöchste
Eneschliessung zur Wissenschaft hiedurch
eröffnet.
München den 15 Juni 1809ß.
Freiherr von Moncgelas.
Durch den Minister
der General-Sekretär
F. Kobell.
(Die Aufnahme in die Stidenten-Seminarien
und Alumneen berressem.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Durch ein allerhöchstes Reseript vom 20.
Mai rdos wurde die Zeit und Form der
Konkurse für die Aufnahme in die im
Königreiche bestehenden öffentlichen männlichen
Erziehungs= Institute (Studenten-Seminarien
und Alumncen) bestimme, und im
Regierungs-Blatte vom 15. Juni des gedachten
Jahres (Stück XXVII S. 1302
und 1303) öffentlich bekannt gemacht.
Indem man diejenigen königlichen General-Kreis-Kommissariate,
in deren Amts-Bezirke
solche Institute bestehen, hiemit zur
öffentlichen Ausschreibung und gesezlichen
Veranstaltung der vorgeschriebenen Konkurs-Prüfungen
nach obigem allerhöchsten Rescripte
neuerdings anweiset, wird zugleich die
nachträgliche Bestimmung beigefügt, daß
die nicht am Seminars-Orte woh-1024
nenden Kompetenten um Freiplaͤze, im
Falle sie nicht am auberaumten gemeinsamen
Prüfungs-Tage sollten erscheinen können,
sich spätestens in der ersten Woche nach
geendigtem Studien-Jahre daselbst zu stellen
und einer Nachkonkurs-Prüfung sich zu unterwerfen
haben, um in die allgemeinen
Klassistkations-Tabellen, welche von den betreffenden
General-Kreis-Kommissariaten
spätestens bis rS. September dieses Jahres
mit Bericht anher einzusenden sind, aufgenommen,
und nach den gegebenen Proben
ihrer Würdigkeit eingereihet werden zu können.
München den r8. Juni 1809.
Freiherr von Montgelas.
Durch den Minister
der General-Sekretär
F. Kobell.
(Die Errichtung einer Pfarrei zu Morschenbach,
Landgerichts Weièômain, im Main-Kreise,
betreffend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Der verstorbene Pfarrer Schlör zu
Burgkundstadt hat zur Errichtung einer eigenen
Pfarrei in Motschenbach, Landgerichts
Weismain, im Main-Kreise, sein saͤmtliches
Vermögen, welches nach Abzug aller
Legaten 12,790 fl. 47 ke. beträgt, hinterlass
sen, und nebstdem eine dereinst zuruͤckfallende
Bethmannische Obligation von 1000 fl.
W. W. vermacht.
Zu eben diesem Zwecke hat der Ex-Franziskaner
Priester Franz Bayl, von Bamberg,
einen freiwilligen Beitrag von r700 fl.