Volltext : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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ausfertigen  zu  lassen  geruht,  daß  solches
privilegium  in  extenso  dem  gedachten  Werke
  vorgedruckt  werde.

Den  königlichen  General:  Kreis-Kommissariaten
  des  Königreiches  wird  diese  allerhöchste
  Eneschliessung  zur  Wissenschaft  hiedurch
  eröffnet.

München  den  15  Juni  1809ß.

Freiherr  von  Moncgelas.
Durch  den  Minister
der  General-Sekretär
F.  Kobell.

 

(Die  Aufnahme  in  die  Stidenten-Seminarien
und  Alumneen  berressem.)
Ministerium  des  Innern.

Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.
Durch  ein  allerhöchstes  Reseript  vom  20.
Mai  rdos  wurde  die  Zeit  und  Form  der
Konkurse  für  die  Aufnahme  in  die  im
Königreiche  bestehenden  öffentlichen  männlichen
  Erziehungs=  Institute  (Studenten-Seminarien
  und  Alumncen)  bestimme,  und  im
Regierungs-Blatte  vom  15.  Juni  des  gedachten
  Jahres  (Stück  XXVII  S.  1302
und  1303)  öffentlich  bekannt  gemacht.
Indem  man  diejenigen  königlichen  General-Kreis-Kommissariate,
  in  deren  Amts-Bezirke
  solche  Institute  bestehen,  hiemit  zur
öffentlichen  Ausschreibung  und  gesezlichen
Veranstaltung  der  vorgeschriebenen  Konkurs-Prüfungen
  nach  obigem  allerhöchsten  Rescripte
  neuerdings  anweiset,  wird  zugleich  die
nachträgliche  Bestimmung  beigefügt,  daß
die  nicht  am  Seminars-Orte  woh-1024



nenden  Kompetenten  um  Freiplaͤze,  im
Falle  sie  nicht  am  auberaumten  gemeinsamen
  Prüfungs-Tage  sollten  erscheinen  können,
  sich  spätestens  in  der  ersten  Woche  nach
geendigtem  Studien-Jahre  daselbst  zu  stellen
und  einer  Nachkonkurs-Prüfung  sich  zu  unterwerfen
  haben,  um  in  die  allgemeinen
Klassistkations-Tabellen,  welche  von  den  betreffenden
  General-Kreis-Kommissariaten
spätestens  bis  rS.  September  dieses  Jahres
mit  Bericht  anher  einzusenden  sind,  aufgenommen,
  und  nach  den  gegebenen  Proben
ihrer  Würdigkeit  eingereihet  werden  zu  können.
München  den  r8.  Juni  1809.
Freiherr  von  Montgelas.
Durch  den  Minister
der  General-Sekretär
F.  Kobell.

 

(Die  Errichtung  einer  Pfarrei  zu  Morschenbach,
  Landgerichts  Weièômain,  im  Main-Kreise,
  betreffend.)

Ministerium  des  Innern.

Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.

Der  verstorbene  Pfarrer  Schlör  zu
Burgkundstadt  hat  zur  Errichtung  einer  eigenen
  Pfarrei  in  Motschenbach,  Landgerichts
  Weismain,  im  Main-Kreise,  sein  saͤmtliches
  Vermögen,  welches  nach  Abzug  aller
Legaten  12,790  fl.  47  ke.  beträgt,  hinterlass
sen,  und  nebstdem  eine  dereinst  zuruͤckfallende
  Bethmannische  Obligation  von  1000  fl.
W.  W.  vermacht.

Zu  eben  diesem  Zwecke  hat  der  Ex-Franziskaner
  Priester  Franz  Bayl,  von  Bamberg,
  einen  freiwilligen  Beitrag  von  r700  fl.