Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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fuͤr  den  Pfarrhof-  Bau  aus  seinem  muͤtterlichen
  Vermoͤgen  zu  leisten  sich  erboten.
Die  Gemeinde  zu  Motschenbach  hat  sich
nicht  nur  zu  sehr  ansehnlichen  Beiträgen
und  Leistungen  für  den  Pfarrhof=  Bau  anheischig
  gemacht,  sondern  auch  einen  berrächtlichen
  Acker  an  die  Pfarrei  überlassen.
Da  durch  diese  gemeinnüzigen  Beiträge
der  schon  ehemals  angelegte  Pfarr-Fond  elnen
  solchen  Zuwachs  erhalten  hat,  daß  der
Aufwand  auf  die  sämtlichen  Bedürfnisse  einer
  eigenen  Pfarrei  hinreichend  bestritten  werden
  kaun;  so  haben  Seine  königliche  Majestät
  allergnädigst  zu  verordnen  geruht,  daß
die  Filial  Motschenbach  von  ihrer  bisherigen
Pfarrei  Weismain  geirennt,  und  zu  einer
selbständigen  Pfarrei  erhoben,  und  diese
St#iftung  durch  das  Regierungsblatt  zur  allgemeinen
  Kenneniß  gebracht  werden  soll.
Muͤnchen  den  21.  Juni  1809.
Freiherr  von  Montgelas.
Durch  den  Minister
der  General  =  Sekretär
F.  Kobell.

 

(Die  diesjährige  Konkurs  =  Prüfung  der  Aspiranten
  zum  Staats-Dienste,  im  Nab=  Kreise,
betreffend.)

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Da  das  unterzeichnete  königliche  General-Kommissariat,

  gemeinschaftlich  mit  dem  hiest

ghen  königlichen  Appellations-:  Gerichte,  die

Konkurs-Prüfung  derjenigen  zum  Staats=Dienste

  aspirirenden  Subsekte  des  Nab-Kreises,

  welche  sich  über  die  Vollendung

ihrer  akademischen  Studien  auf  einft  inlän-1026



dischen  Universitaͤt  durch  Diplome  oder  vollstindige
  Absolucorien,  und  über  die  wenigstens
  durch  ein  volles  Jahr,  nach  vollendeten
  akademischen  Studien,  gepflogene  Gerichts-Praxis
  durch  landgerichtliche  Zeugnisse  genügend
  ausweisen  können,
am  16.  Oktober  gegenwärtigen

Jahres  und  an  den  folgenden

Tagen
vornehmen  lassen  wird;  so  wird  dieß  allen
denjenigen,  welche  sich  dieser  Konkurs-Prüfung
  unterziehen  können  und  wollen,  mit
dem  Auftrage  bekannt  gemache,  daß  sie  acht
Tage  vorher  die  erfoderlichen  Ausweisungen
diehorts  urschriftlich  einreichen,  und  sich
dann  am  oben  bestimmten  Tage,  Morgens
um  o  Uhr  bei  der  unterzeichneten  Stelle
melden  sollen.

Amberg  den  13.  Juni  18098.  «
Koͤnigliches  General-Kommissariat
  des  Nab-Kreises.

Graf  von  Kreith.
v.  Schleic.

 

(Di.  Mittheilung  des  Regierungsblartes  von  den

Pfarrern  an  die  Hilfspriester  betreffend.)
Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Bei  dem  jüngsten  Pfarr-Konkurse  ist
die  wiederholte  Anzeige  geschehen,  daß  die
Dfarrer  den  Hilfspriestern  das  Regierungsblate
  niche  mittheilen.

Dieses  offizielle  Blatt  ist  nicht  erschienen  des
Hfarrers,  sondern  des  Pfarramtes  wegen,  der
Zweck  der  verordneten  Beischaffung  ist,  daß
die  Religions=  Lehrer  sogleich  von  den  allerhöchsten
  Verordnungen  in  Kenntniß  Fesezt  wer-