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fuͤr den Pfarrhof- Bau aus seinem muͤtterlichen
Vermoͤgen zu leisten sich erboten.
Die Gemeinde zu Motschenbach hat sich
nicht nur zu sehr ansehnlichen Beiträgen
und Leistungen für den Pfarrhof= Bau anheischig
gemacht, sondern auch einen berrächtlichen
Acker an die Pfarrei überlassen.
Da durch diese gemeinnüzigen Beiträge
der schon ehemals angelegte Pfarr-Fond elnen
solchen Zuwachs erhalten hat, daß der
Aufwand auf die sämtlichen Bedürfnisse einer
eigenen Pfarrei hinreichend bestritten werden
kaun; so haben Seine königliche Majestät
allergnädigst zu verordnen geruht, daß
die Filial Motschenbach von ihrer bisherigen
Pfarrei Weismain geirennt, und zu einer
selbständigen Pfarrei erhoben, und diese
St#iftung durch das Regierungsblatt zur allgemeinen
Kenneniß gebracht werden soll.
Muͤnchen den 21. Juni 1809.
Freiherr von Montgelas.
Durch den Minister
der General = Sekretär
F. Kobell.
(Die diesjährige Konkurs = Prüfung der Aspiranten
zum Staats-Dienste, im Nab= Kreise,
betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Da das unterzeichnete königliche General-Kommissariat,
gemeinschaftlich mit dem hiest
ghen königlichen Appellations-: Gerichte, die
Konkurs-Prüfung derjenigen zum Staats=Dienste
aspirirenden Subsekte des Nab-Kreises,
welche sich über die Vollendung
ihrer akademischen Studien auf einft inlän-1026
dischen Universitaͤt durch Diplome oder vollstindige
Absolucorien, und über die wenigstens
durch ein volles Jahr, nach vollendeten
akademischen Studien, gepflogene Gerichts-Praxis
durch landgerichtliche Zeugnisse genügend
ausweisen können,
am 16. Oktober gegenwärtigen
Jahres und an den folgenden
Tagen
vornehmen lassen wird; so wird dieß allen
denjenigen, welche sich dieser Konkurs-Prüfung
unterziehen können und wollen, mit
dem Auftrage bekannt gemache, daß sie acht
Tage vorher die erfoderlichen Ausweisungen
diehorts urschriftlich einreichen, und sich
dann am oben bestimmten Tage, Morgens
um o Uhr bei der unterzeichneten Stelle
melden sollen.
Amberg den 13. Juni 18098. «
Koͤnigliches General-Kommissariat
des Nab-Kreises.
Graf von Kreith.
v. Schleic.
(Di. Mittheilung des Regierungsblartes von den
Pfarrern an die Hilfspriester betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Bei dem jüngsten Pfarr-Konkurse ist
die wiederholte Anzeige geschehen, daß die
Dfarrer den Hilfspriestern das Regierungsblate
niche mittheilen.
Dieses offizielle Blatt ist nicht erschienen des
Hfarrers, sondern des Pfarramtes wegen, der
Zweck der verordneten Beischaffung ist, daß
die Religions= Lehrer sogleich von den allerhöchsten
Verordnungen in Kenntniß Fesezt wer-