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wolle gelatiniert sein dürfen, von höchstens 4 Prozent mit Kollodiumwolle
gelatiniertem Nitroglyzerin und von Pflanzenmehlen, auch mit Zusatz von
Natronsalpeter oder neutralen, beständigen, die Gefahr nicht erhöhenden Salzen).
hinter dem mit „Pniowit“ beginnenden Absatz:
Prosperit, auch mit angehängten Buchstaben oder Zahlen (Gemenge
von Ammoniaksalpeter, Pflanzenmehlen, neutralen, beständigen, die Gefahr
nicht erhöhenden Salzen, aromatischen Nitroverbindungen, auch mit Zusatz von
höchstens 4 Prozent durch Kollodiumwolle gelatiniertem Nitroglyzerin, von
Glyzerin und von höchstens 10 Prozent Alkalinitraten, wobei aromatische
Trinitroverbindungen bei Anwesenheit von Nitroglyzerin nur bis 10 Prozent
der Gesamtmenge, bei dessen Abwesenheit bis 12 Prozent der Gesamtmenge
betragen dürfen).
hinter dem mit „Gelatine-Westfalit“ beginnenden Absatz:
„Gelatine-Westfalit“ III, IV usw. (Gemenge von Ammoniaksalpeter,
höchstens 10 Prozent Kalisalpeter oder Natronsalpeter oder eines Gemisches
von beiden, höchstens 28 Prozent Dinitrochlorhydrin, höchstens 5 Prozent
Trinitroglyzerin, höchstens 2 Prozent Kollodiumwolle, von Kohlenwasserstoffen,
Pflanzenmehlen, neutralen, beständigen, die Gefahr nicht erhöhenden Salzen
und Nitroverbindungen der aromatischen Reihe, wovon höchstens 20 Prozent
der Gesamtmenge Trinitrotoluol sein dürfen).
1. Gruppe. d) Schwarzpulverähnliche, handhabungssichere Sprengstoffe.
Hinter dem mit „Praeposit“ beginnenden Absatz wird nachgetragen:
Raschit II (sestgepreßtes Gemenge von 70 Prozent Natronsalpeter und
30 Prozent kresolsulfosaurem Natrium).
2. Gruppe. b) Chlorat= und Perchloratsprengstoffe.
Hinter dem mit „Persalit“ beginnenden Absatz wird nachgetragen:
Wetter-Persalit, auch mit angehängten Buchstaben oder Zahlen
(Gemenge von höchstens 35 Prozent Kaliumperchlorat, von Ammoniaksalpeter,
höchstens 25 Prozent aromatischen Nitroverbindungen, darunter höchstens
20 Prozent Trinitrotoluol, von Pflanzenmehlen, höchstens 6 Prozent Nitro-=
glyzerin, von Natronsalpeter und anorganischen, neutralen, beständigen, die
Gefahr nicht erhöhenden Salzen).