Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

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Anlage Fli(zu 8§ 10). 
  
Eidesformular 
für 
die Schäner der bei einer [Uobilmachung der Armee vom Lande 
auszuhebenden HPferde. 
Ich (Vor= und Zuname) schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, 
daß, nachdem ich zum Schätzer der zur Armee-Mobilmachung vom Lande auszuhebenden 
Pferde und Fahrzeuge bestellt worden bin, ich bei diesem Geschäft nach den Vorschriften 
unter Zugrundelegung der Friedenspreise vor der Mobilmachung und ohne Rücksicht auf die 
infolge der Mobilmachung eingetretene Preissteigerung nach bestem Wissen, mit aller Unpartei- 
lichkeit, also weder zum Vorteil noch zum Schaden der Pferde= und Wagenbesitzer oder der 
Staatskasse, abschätzen werde. 
So wahr mir Gott helfe (Schluß je nach der Konfession). 
Amen!
	        
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