Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

Nr. 3. 39 
Inhalts-Verzeichnis. 
§ 1. Verpstichtungen der Schiffs- und Floßführer usm. im allgemeinen. 
§ 2. Belastung und zulässige Einsenkung der Schisse. 
§ 3. Ausrüstung und GCemannung der Schiffe. 
§ 4. Größte zulässige Fahrgastzahl bei personendampfschiffen. 
  
§* 5 Vorschriften für die Fahrt im allgemeinen. 
Vorschriften für das Vorbeifahren der Schisse an einander (§§ 6—14). 
§55 6—9. 1. d einem Fahrwasser mit genügender Breite. 
8 10. 2. In einem Fahrwasser mit nicht genügender Breite. 
3. Besondere Bestimmungen (88 11—14). 
* 11. a) Für die Schleppzüge. 
8 12. b) Für die treibenden Schiffe 
§s 13. c) Für die lavierenden Schiffe. 
§5 14. d) Für die Schiffe unter 50 Tonnen (1000 Zentner) Tragfähigkeit und die tief geladenen Schiffe. 
Vorschriften für die Fahrt unter besonderen Verhältuissen. (88 15—26.) 
15. 1. Pflichten der Führer von Fähren in bezug auf den Schiffs= und Floßverkehr. 
§ 16. 2. Fflichten der Schiffs= und Floßführer in bezug auf Fähren. 
3. Durchfahrt durch Brücken (88 17 u. 18). 
§ 17. a) Feste Brücken. 
i1t b) Schiffbrücken. 
* 19. 4. Fahren der Schiffe und Flöße über Kabel oder Nohrleitungen. 
8 20. 5. Anhalten der Dampfschiffe zur Personenbeförderung. 
§ 21. 6. Verhalten während der Fahrt bei Nacht und bei unsichtigem Wetter. 
§ 22. 7. Verhalten bei hohem Wasenshay. 
*23. 8. Verhalten in Fällen des Festfahrens, Versinkens oder der Manövrierunfähigkeit. 
§§ 24-25. 9. Besondere Vorschriften für die Schleppschiffahrt zwischen St Goar und Mainz. 
§ 26. 10. Besondere Vorschriften für die Schleppschiffahrt zwischen Sondernheim und Straßburg. 
§ 27. Vorschriften für das Stilliegen. 
§ 28. Vorschriften für festliegende Landebrücken, Gadeanstalten, Schiffmühlen und ähnliche Anlagen. 
§ 29. Vorschriften für den Leinpfad und den Leinzug. 
§ 30. Schiffe mit eigener Triebkraft. 
5s 31. Begriff der Nacht. 
Vorschriften für Hau, Lgemannung, sriu und Antersuchung der Flöße (58 32—40). 
) 32. 1. Bezeichnung, Breite und Länge der Flöße. 
33. 2. Bemannung, Ausrüstung und Gewicht der Flöße im allgemeinen. 
§s 34. 3. Vorschriften für geschleppte Flöße. 
§ 35. 4. Wahrschau der Flöße. 
§ 36. 5. Untersuchung der Flöße. 
§ 37. 6. Vermerk auf dem Floßschein. 
§ 38. 7. Anderungen im Floßbestand. 
39. 8. Gebührenfreiheit. " 
8 40. 9. Bergflöße. 
§5 41 Wahrschauen. 
§ 42. Befahren abgebauter und zur Verlandung bestimmter Stromteile. 
§ 43. Verbot anderer als der in dieser Polizeiordnung erwähnten Stgnallichter. 
s 44. Sefugnisse der Geamten und Behörden. 
§ 45. Verpflichtung der Schiffer und Floßführer, einen Abdruck dieser polizeiordnung mit sich zu führen. 
§ 46. Strafbestimmungen. 
§ 47. Einführungstermin.
	        
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