Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

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TFestsetzung der Stempelabgabe. 
Die vorstehende Nachweisung ist geprüft und der für den Abrechnung-zeitraum abzuliefernde Ge- 
  
samtbetrag an Fahrkartenstempel festgestellt worden zu FPi. 
Darauf sind laut kss te Quittungen anzurechnen Abschlagszahlungen 
vom 4 .9— 19.. Nr. des Einnahmebuchs für den Monat 19 A Pf. 
vom ten. 19. Nr. „ „ „ „ „ 19 ,, » 
vom....L».».» 19.....Nr. ,, » ,,,,,, ....19............ » „ 
zusammen #if. 
zahlen . 
Es bleiben somit zu erstatten N 
..................................... ,den......ku 19 
(Amtsbezeichnung) 
(Unterschriftt) 
Empfangsbekenntnis. 
Vorstehender Betrag n * Pf., in Worten 4 
MMMDMark f. ist heute gezahlt und unter Nr. des Einnahmebuchs 
vereinnahmt worden. 
..................................... ,denL.19 
(Amtsbezeichnnng)--«.-— 
(Amtsstempelabdruck) (unterschrift). 
Erstattungsbescheinigung. 
Vorstehender Betrag ddnnN ——]— Pf., in Worten 
Mark f-fz ist von der Abschlagszahlung für d. Monatt #19.# 
— Nr. des Einnahmebuchs — abgezogen und dadurch erstattet worden. 
n. den ten .......... 19...·..... . 
(Amtsbezeichnung der Abrechnungsstelle) 
(Unterschrift) 
 
	        
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