Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

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K. 
Der volle Fahrpreis wurde einschließlich 
Die erstattungsfähige Stempelabgabe 
  
  
  
  
  
  
  
Lau, des Fahrkartenstempels zurückgewährt 
zu folgenden versteuerten Fahrkarten: beträgt 
fende b. Steuersatz Bemerkungen 
Num= Es sind unabgesetzt geblieben die fol- " g 
genden, zu einer späteren Verwendung im im 
mer 
ungeeigneten versteuerten Fahrkarten: ein 
8 9 zelnen ganzen 
Sorte Fahr- Fahrpreis Stüczahl 
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Zusammen 
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Die Richtigkeit bescheinigt 
„den.. 19 
(Firma) 
(Unterschrift) 
fähige Betrag wird danach festgestellt zu 
(Amtsstempelabdruck) 
Mark Pf. 
Festsetzung des zu erstattenden Stempelbetrags. 
Die vorstehende Nachweisung ist rechnerisch und nach den vorgelegten Belegen geprüft worden. Der erstattungs- 
“ IEtf. in Worten: 
(Amtbezeichnung) 
(Unterschrift)
	        
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