Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zwölfter Jahrgang. 1896. (37)

58  Das  Denishhe  Reich  und  seine  einzelnen.  Glieder.  (April  22./23.)

müsse  zuerst  dort  beseitigt  werden.  Es  existiere  kein  Grund,  die  Duellanten
anders  als  die  Messerstecher  zu  behandeln.  Abg.  Schall  (kons.)  spricht
sich  im  Sinne  des  Interpellanten  aus,  da  das  Duell  antichristlich  sei.  Abg.
Bebel  (Soz):  Das  Duell  sei  ein  Privilegium  der  höheren  Klassen,  dieselben
  Dinge  würden  bei  dem  großen  Haufen  als  Rauferei  und  Totschlag
mit  Zuchthaus  bestraft.  Daher  die  allgemeine  Entrüstung  gegen  die  Duelle.
Im  übrigen  hätten  die  Sozialdemokraten  den  Vorteil,  wenn  sich  die  sogen.
höheren  Klassen  niederknallten.  Am  zweiten  Tage  spricht  sich  Abg.  Graf
Bernstorff  (RP.)  gegen  das  Duell  aus.  Das  beste  Mittel  zur  Abhilfe
sei,  Ehrengerichte  zu  schaffen,  die  wirklich  eine  Sühne  für  schwere  Beleidigungen,
  welche  die  Schöffengerichte  nicht  gewähren,  bieten.  Abg.  v.
Bennigsen  (nl.):  Er  habe  früher  einmal  geäußert,  daß  einzelne  Kreise
das  Duell  für  notwendig  halten,  dies  aber  gleichzeitig  bedauert  und  die
Hoffnung  ausgesprochen,  daß  die  Zeit  der  Beseitigung  des  Duells  nicht  fern
sein  werde.  Daran  halte  er  fest.  Es  müßte  angestrebt  werden,  daß  sich
Beleidiger  und  Beleidigter  unter  allen  Umständen  einem  Ehrenschiedsgericht
unterwerfen,  welches  besugt  ist,  schriftliche  Ehrenerklärungen  beider  Teile
unterzeichnen  zu  lassen.  Abg.  Bebel,  der  die  Greuel  der  Kommune  verherrlicht
  habe,  habe  kein  Recht  sich  über  die  Duelle  zu  entrüsten.  Die
Schlägermensuren  der  Studenten  seien  keine  Duelle.  Abg.  Richter  (frsf.
Vp.)  wendet  sich  gegen  den  Vorredner  und  fordert  die  Bestrafung  des  Duells
als  Mord.  Abg.  v.  Manteuffel  (kons.):  Das  Duell  sei  als  unchristlich  zu
verwerfen,  aber  es  könne  als  alteingewurzelte  Institution  nicht  sogleich  beseitigt
werden.  Ehrengerichte  und  scharfe  Strafen  für  Beleidigungen  seien  geeignet,
die  Duelle  abzuschaffen.  Hierauf  wird  einstimmig  folgende  Resolution  Adt
angenommen:  „die  verbündeten  Regierungen  zu  ersuchen,  mit  allen  zu  Gebote
stehenden  Mitteln  dem  mit  den  Strafgesetzen  in  Widerspruch  stehenden  Duellwesen
  mit  Entschiedenheit  entgegenzuwirken.“

22./23.  April.  (Reichstag.)  Interpellation  über  die  Verordnung
  des  Bundesrats  über  den  Betrieb  der  Bäckereien  (val.
4.  März).

Die  Abgg.  v.  Buchka  (kons.)  und  Gen.  bringen  folgende  Interpellation
  über  die  Verordnung  des  Bundesrates  vom  4.  März  (S.  42)  ein:
„Die  Unterzeichneten  haben  Bedenken,  ob  die  thatsächlichen  Voraussetzungen,
unter  welchen  durch  Beschluß  des  Bundesrates  für  einzelne  Gewerbe  auf
Grund  des  §  120e  Absatz  3  der  Gewerbeordnung,  Dauer,  Beginn  und  Ende
der  zulässigen  täglichen  Arbeitszeit  und  der  zu  gewährenden  Pausen  vorgeschrieben
  und  die  zur  Durchführung  dieser  Vorschriften  erforderlichen  Anordnungen
  erlassen  werden  können,  für  die  Gewerbe  der  Bäcker  und  der
Konditoren  vorhanden  sind,  und  bitten  daher  die  verbündeten  Regierungen
um  Auskunft  hierüber.“  Abg.  v.  Buchka:  Es  wäre  das  erste  Mal,  daß
der  Bundesrat  in  diesem  Sinne  von  der  ihm  im  §  120e  erteilten  Befugnis
Gebrauch  gemacht  hätte,  und  dieses  Vorgehen  könnte  leicht  zu  unliebsamen
Konsequenzen  führen,  z.  B.  der  Arbeitstag  statt  auf  12  auf  8  Stunden  festgesetzt
  werden,  wenn  die  Kommission  für  Arbeiterstatistik  es  vorschlage.  Für
die  Bäckereien,  welche  einer  ausgedehnteren  Arbeitszeit  und  Nachtarbeit
unbedingt  bedürften,  seien  diese  Bestimmungen  sehr  schädlich,  obwohl  er
gern  zugeben  wolle,  daß  deren  Arbeit  anstrengend  sei  und  in  gewisser  Beziehung
  gesundheitsschädlich.  Die  Verordnung  beschränke  auch  das  Recht  der
Landespolizeibehörden,  Ausnahmen  von  der  Sonntagsarbeit  zuzulassen,  ferner
stelle  sie  die  Bäckergesellen  unter  Polizeiaufsicht.  Der  Bäcker  hänge  mehr
als  jeder  andere  Handwerker  von  seinen  Gesellen  ab,  weil  die  Backware