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Königliche Verordnung über die Berufsfortbildungsschulen.
Tudwig III.
von Gottes Gnaden König von Gayern, Pfalzgraf bei Rhein,
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben usw. usw.
Wir finden Uns bewogen zu verordnen, was folgt:
§ 1.
1 Berufsfortbildungsschulen im Sinne dieser Verordnung sind Unterrichtsanstalten, in
denen die Schüler, ohne daß der Unterricht sie voll in Anspruch nimmt, unter besonderer
Berücksichtigung ihrer beruflichen Ausbildung nach Einzelberufen oder Berufsgruppen getrennt
unterrichtet werden. Sie haben die Aufgabe, mit den Mitteln der Schule dazu beizutragen,
daß ihre Schüler religiös und vaterländisch gesinnte, körperlich, sittlich und beruflich
tüchtige Menschen werden.
II Offentliche Berufsfortbildungsschulen im Sinne dieser Verordnung sind Berufsfortbildungsschulen,
die von einer Gemeinde errichtet sind.
Unter Schülern im Sinne dieser Verordnung sind auch Schülerinnen zu verstehen.
8 2.
1 Die Errichtung einer Berufsfortbildungsschule bedarf der Genehmigung der Regierung,
Kammer des Innern.
II Mit dem Gesuch um Genehmigung sind die erforderlichen Nachweise, Belege und Erläuterungen
vorzulegen, sowie alle von der Regierung, Kammer des Innern, sonst noch
gewünschten Aufschlüsse zu erteilen.
II! Die Genehmigung zur Errichtung einer öffentlichen Berufsfortbildungsschule darf in
der Regel nicht versagt werden, wenn die Berufsfortbildungsschule den Mindestanforderungen
nach §§ 3, 4, 6, 8 genügt und entsprechende Räume zur Verfügung stehen.
IV Die Genehmigung zur Errichtung einer nicht öffentlichen Berufsfortbildungsschule kann
auch bei Erfüllung der Mindestanforderungen (Abs. III) und der sonstigen, insbesondere in
Bezug auf die Person des Unternehmers und die Unterrichtsräume zu stellenden Bedingungen
versagt werden, wenn dem Bedürfnis innerhalb eines hierbei in Betracht kommenden Umkreises
durch eine öffentliche Berufsfortbildungsschule für die betreffenden Berufsarten bereits
genügt ist und die Errichtung der nicht öffentlichen Berufsfortbildungsschule mit Rücksicht
auf die öffentliche Berufsfortbildungsschule nicht wünschenswert wäre.