Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
Nr. 28. 211 
Niederbayern. 
Festgesetzter 
Kap. 8 Tit. Vortrag Betrag 
3 
III 10 aa) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige 
ehrpersonen: 
a) aus Zentralfonds. 152 360— 
6) aus Kreisfonds: 
1. ordentlicher Zuschu.. 119 672— 
2. zur Erhöhung der Pensionen des vor dem 
Jahre 1896 pensionierten Lehrpersonals 1 128— 
bb) Pensionszulagen nach einem Drittel der zuletzt be- 
zogenen Dienstalterszulagen aus Zentralfonds 70 10245 
bc) zur Unterstützung der älteren pensionierten Lehrpersonen 
und zur Gewährung von Zuschüssen an die Pensions- 
und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das an 
gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht tellnehmende 
Lehrpersonal . 4000-— 
dd) zur Unterstützung von Lehrpersonen, die vor dem 
1. Januar 1904 pensioniert wurden, aus Kreisfonds 1 000— 
c) lintersiitungsbeltrige für die Hinterbliebenen der Volksschul- 
lehrer: 
aa) aus Zentralfonds: 
a) im Allgemeinen . 125000—— 
6) zur Unterstützung der älteren Lehrerrelikten und 
zur Gewährung von Zuschüssen an die Pensions- 
und Relikten-Unterstützungszuschußkasse für das 
an gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht 
teilnehmende Lehrpersonal 5 700— 
7) für dürftige, dem ünterstützungsalter cimwachene 
Lehrerwaisen . 2000— 
bb) aus Kreisfonds (in bisheriger Weise) .. 8 200— 
d) Zuschuß an den Kreisverein zur Unterstützung der Hinter- 
bliebenen der Volksschullehrer und zwar: 
a) ordentlicher Zuschht 11 000 — 
6) außerordentliche Zuschüsse: # 
1. für die vor dem 1. Januar 1896 zu- « 
gegangenenLehreröwttwen.. 3 360 — 
2. für die nach dem 1. Januar 1907 zu- 
gehenden Lehrer-Witwen und -Waisen 5900— 
3. für die bis Ende des Jahres 1906 zu- 
gegangenen Lehrerwitwen 6 630— 
e) Beitrag an den Privatverein zur Unterstützung dienstunfähiger 
Schullehrer in Niederbahern. 1 000.— 
11|Unterstützung für dürftige Schulamtszöglinge und Shuiprattilanien 
a) a) für dürftige Schulamtszöglinge 3000— 
6) für Schulpraktikanten 1000 — 
b) für Präparandinnen im Präparandinneninstitute zu München 
und Weichs in Oberbayern. . 540 — 
1 c) für Präparandinnen in Leererinnenbildungsnntalien in anderen 
s Regierungsbezirken . . . . 100— 
  
  
  
  
  
 
	        
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