Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

290 
  
  
Kap. 
Tit. 
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
—. 
M 
2 
  
  
  
  
Besondere Vergütungen und Unterstützungen für das aktive Lehrpersonal: 
a) Unterstützungen für das aktive Lehrpersonal. . 
b) Aufwendungen zur Honorierung der während des Sterbe- 
und Sterbenachmonats ausgestellten Schulverweser mit Aus- 
nahme jener in Ortsstatutgemeinden 
J) Unterstützungen für dürftige Kandidaten des Volksschuldienstes 
während der Ableistung ihrer besetlichen Militärdienstpflicht: 
aa) aus Staatsfonds 
bb) aus Kreisfonds. 
d) Besondere Zulagen für: 
aa) Lehrer in Gemeinden des Donaumooses 
bb) den Lehrer in der Gemeinde Balderschwang 
cc) den Schulverweser in Birgsen 
dd) die Schulverweserin in Kornau. I 
ee) „ Laufenegg I 
Allgemeine Beiträge an Schulkassen: 
a) Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 
und mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an 
den Volksschulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds 
zugeflossenen Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß 
Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarfgesetzes . 
b) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden 
c) Zuschüsse an die Schulkassen der übrigen Gemeinden mit 
Ortsstatuten an Stelle der seitherigen Bewilligungen an das 
Lehrpersonal an den Volksschulen dieser Gemeinden aus 
Staats= und Kreisfonds . .. 
d) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden 
e) Sonstige Zuschüsse an Schulkassen: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 
8) aus Kreisfonds und zwar: 
aa) Behufs Gewährung von fortlaufenden Zuschüssen 
an Schulkassen zur Trennung des Mesnerdienstes 
vom Schuldienste und zur vonorierung von Mesner- 
stellvertreten ..... 
Desgleichen zur Gewährung einmaliger 
Zuschüsse zur Trennung beider Dienste 
bb) Zuschüsse an Schulkassen zur Verköstigung armer 
Schulkinder während der Wintermonate 
cc) Zuschuß an die Gemeinde Offingen zum Unter 
halt der dortigen Klosterschule . 
7) aus der neuen Kreisschuldotation behufs unersühung 
der mit Schullasten überbürdeten Gemeinden 
Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhansnendanten, 
a) Realexigenzbeiträüge . 
b) zum Unterhalte von Schulhasem . ... 
c)zuSchulhausiieubauten. 
  
3 000 
1 500 
500 
500 
6500 
196 745 
18 003 
7883 
10 500.— 
4 300 
180 
36 000 
20 
12 
  
 
	        
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