Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

  
L LL/ 
Königreich Bayern. 
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Nr. 46. 
München, den 18. August 1914. 
  
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 18. August 1914, die Feier des Allerhöchsten Namenstages Seiner Majestät des 
Königs betreffend. — Bekanntmachung vom 14. August 1914, die sofortige Einzahlung gestundeter 
Zölle und Reichssteuern betreffend. — Bekanntmachung vom 17. August 1914, Befreiungen von der 
Schenkungssteuer während des gegenwärtigen Krieges betreffend. 
  
  
Nr. 4311 a6. 
fl. Slaatsministerien des Innern beider Abteilungen. 
Bekanntmachung, die Feier des Allerhöchsten Namenstages Seiner Majestät des Königs 
betreffend. 
An die K. Regierungspräsidien und die Kirchlichen Oberbehörden. 
Seine Majestät der König haben an den K. Staatsminister des Innern unterm 
18. August 1914 nachstehendes Allerhöchste Hanoschreiben gerichtet: 
Es ist Mein dringender Wunsch, daß in dieser ernsten Zeit die Feier 
Meines bevorstehenden Namenstages sich auf die Abhaltung feierlicher Gottes- 
dienste beschränkt, die zugleich als Bittgottesdienst für unsere braven im Felde 
stehenden Truppen, denen Gott den Sieg verleihen möge, gelten sollen. Von 
allen sonstigen festlichen Veranstaltungen möge abgesehen werden. Auch danke 
Ich im vorhinein für die Mir zugedachten Glückwünsche, die Ich als empfangen 
annehme. Wer seiner Anhänglichkeit an Mich Ausdruck geben wil !*I möge
	        
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