8 46.
Die Ziffer 3b erhält folgende Fassung:
„b) die in der Zeit vom 2. bis 15. Januar sich anmeldenden Militärpflichtigen
(§ 25, 1 und 7);“
In Ziffer 7 ist im ersten Satze und im Abs. a für „15. Jannar“ zu setzen „2. Januar."“
In Ziffer 11 ist für „15. Februar“ zu setzen „1. Februar“.
§ 47.
Ziffer 8 Abs. 4 ist zu streichen.
In Ziffer 8 Abs. 5 ist für „Losungsscheine“ und „Losungsscheines“ zu setzen „Musterungsausweise“
und „Musterungsausweises"“.
§ 50.
Ziffer 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Sämtliche Vorstellungslisten A bis F werden in je 3 Ausfertigungen von
der Ersatzkommission gefertigt und vollzogen, von denen eine für den Militärvorsitzenden
der Ober-Ersatzkommission und je eine für die ständigen Mitglieder
der Ersatzkommission bestimmt ist. Mit Zustimmung der Ober-Ersatzkommission
darf die Ausfertigung für den Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission in vereinfachter
Form aufgestellt werden.“
In Ziffer 4 Abs. 2 ist für „die für die Zivilvorsitzenden“ zu setzen „die dritte Ausfertigung“.
In Ziffer 6 ist für „vier“ zu setzen „drei“.
§ 57.
In Ziffer 1 (Zeile 2) ist für „Januar“ zu setzen „Dezember“.
In Zeile 3 ist hinter „die“ einzufügen „im Januar des folgenden Jahres“.
§ 58.
Die Ziffern 1, 2 und 3 sind zu streichen. Die Ziffern 4 und 5 werden 1 und 2.
In der neuen Ziffer 1 ist für „(siehe Ziffer 5)“ zu setzen „(siehe Ziffer 2)", in der neuen
Ziffer 2 für „Ziffer 4“ „Ziffer 1“.
8 60.
In Ziffer 5 ist an Stelle der Zahl „160“ zu setzen „130“.