Full text : Blätter für Rechtsanwendung. LXXVI: Band. (76)

Jugendliche  Arbeiter.  37

so  liegt  andererseits  kein  Hindernis  vor,  ähnlich  wie  bei  den  gewerblichen
Volontären  zur  Auffüllung  des  Werkschulenfonds  von  den  kaufmännischen
Volontären,  die  nur  ein  oder  zwei  Jahre  lernen  wollen,  eine  Vergütung
  zu  fordern.

c)  Jugendliche  Arbeiter.

Hier  sind  die  Verhältnisse  in  bezug  auf  den  Besuch  der  Werkschule
nicht  so  erfreulich  als  bei  den  Lehrlingen.  Letztere  sind  durch  Kontrakt
für  mehrere  Jahre  an  das  Unternehmen  gebunden  und  geben  somit
ein  sicheres  Material  für  die  Fabrikschule,  was  die  Lehrer  nach  und  nach
genauer  kennen  und  auch  entsprechend  behandeln  lernen.  Anders  ist
es  bei  den  ungelernten  jugendlichen  Arbeitern,  die  gewöhnlich  oft  ihre
Stellungen  wechseln  und  auch  in  den  allgemeinen  Fortbildungsschulen
das  am  schwierigsten  zu  behandelnde  Element  bilden,  weil  sie  durch
ihre  Freizügigkeit  häufig  mehrere  Male  während  ihrer  Pflichtfortbildungsschulzeit
  aus  dem  laufenden  Unterricht  mitten  im  Schuljahr  herausgerissen
  werden.  Handelt  es  sich  nicht  um  außergewöhnlich  intelligente
Burschen,  so  werden  sie  dennoch  trotz  aller  Liebesmühe  kaum  über  die
unteren  Klassen,  die  sie  wieder  und  wieder  durchmachen  müssen,  hinauskommen.


Ein  weiterer  Nachteil  besteht  darin,  daß  das  Zusammenbringen
dieses  fluktuierenden  Elementes  mit  den  seßhaften  Lehrlingen
im  allgemeinen  nicht  von  günstigem  Einfluß  auf  die  letzteren  zu  sein
pflegt.  Einem  jugendlichen  Arbeiter  ist  es  bedeutend  gleichgültiger,
wenn  er  wegen  fortgesetzter  Unbotmäßigkeit  aus  der  Schule  und  damit
aus  der  Fabrik  verwiesen  wird  —  er  findet  rasch  eine  neue  Stelle  —,  als
dies  einem  Lehrling  sein  kann,  der  in  gleicher  Lage  den  geregelten  Gang
seiner  Ausbildung  unterbrechen,  wo  nicht  gar  fallen  lassen  müßte.  Da
aber  die  ungelernten  Arbeiter  im  allgemeinen  in  der  Minderzahl  zu  sein
pflegen,  so  dürfte  es  wohl  fast  immer  genügen,  wenn  die  Lehrer  ein  besonders
  wachsames  Auge  auf  sie  haben  und  unnachsichtlich  such  schon
bei  kleinen  Verfehlungen  durch  Geldstrafen  usw  vorgehen.

Ein  weiteres  Übel  der  Mischung  gelernter  und  ungelernter  Arbeiter
in  der  Werkschule  besteht  darin,  daß  die  letzteren  einen  bedeutend
höheren  Stundenlohn  beziehen,  als  den  Lehrlingen  einstweilen  bewilligt
werden  kann.  Sie  können  sich  demgemäß  auch  größere  Ausgaben  und
Vergnügungen  leisten  und  verfallen  dadurch  leichter  dem  Laster  der
Großstädte.  Durch  ihr  schlechtes  Beispiel  aber  verderben  sie  die  von
der  Fabrik  mit  geringeren  Mitteln  ausgestatteten  Lehrlinge.  Man
braucht  deshalb  im  Notfall  den  Gedanken  keineswegs  von  der  Hand  zu
weisen,  daß  in  die  Werkschule  nur  Lehrlinge  aufgenommen  werden,
während  man  die  jugendlichen  Arbeiter,  die  im  Betrieb  auch  eher  ab-