Jugendliche Arbeiter. 37
so liegt andererseits kein Hindernis vor, ähnlich wie bei den gewerblichen
Volontären zur Auffüllung des Werkschulenfonds von den kaufmännischen
Volontären, die nur ein oder zwei Jahre lernen wollen, eine Vergütung
zu fordern.
c) Jugendliche Arbeiter.
Hier sind die Verhältnisse in bezug auf den Besuch der Werkschule
nicht so erfreulich als bei den Lehrlingen. Letztere sind durch Kontrakt
für mehrere Jahre an das Unternehmen gebunden und geben somit
ein sicheres Material für die Fabrikschule, was die Lehrer nach und nach
genauer kennen und auch entsprechend behandeln lernen. Anders ist
es bei den ungelernten jugendlichen Arbeitern, die gewöhnlich oft ihre
Stellungen wechseln und auch in den allgemeinen Fortbildungsschulen
das am schwierigsten zu behandelnde Element bilden, weil sie durch
ihre Freizügigkeit häufig mehrere Male während ihrer Pflichtfortbildungsschulzeit
aus dem laufenden Unterricht mitten im Schuljahr herausgerissen
werden. Handelt es sich nicht um außergewöhnlich intelligente
Burschen, so werden sie dennoch trotz aller Liebesmühe kaum über die
unteren Klassen, die sie wieder und wieder durchmachen müssen, hinauskommen.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß das Zusammenbringen
dieses fluktuierenden Elementes mit den seßhaften Lehrlingen
im allgemeinen nicht von günstigem Einfluß auf die letzteren zu sein
pflegt. Einem jugendlichen Arbeiter ist es bedeutend gleichgültiger,
wenn er wegen fortgesetzter Unbotmäßigkeit aus der Schule und damit
aus der Fabrik verwiesen wird — er findet rasch eine neue Stelle —, als
dies einem Lehrling sein kann, der in gleicher Lage den geregelten Gang
seiner Ausbildung unterbrechen, wo nicht gar fallen lassen müßte. Da
aber die ungelernten Arbeiter im allgemeinen in der Minderzahl zu sein
pflegen, so dürfte es wohl fast immer genügen, wenn die Lehrer ein besonders
wachsames Auge auf sie haben und unnachsichtlich such schon
bei kleinen Verfehlungen durch Geldstrafen usw vorgehen.
Ein weiteres Übel der Mischung gelernter und ungelernter Arbeiter
in der Werkschule besteht darin, daß die letzteren einen bedeutend
höheren Stundenlohn beziehen, als den Lehrlingen einstweilen bewilligt
werden kann. Sie können sich demgemäß auch größere Ausgaben und
Vergnügungen leisten und verfallen dadurch leichter dem Laster der
Großstädte. Durch ihr schlechtes Beispiel aber verderben sie die von
der Fabrik mit geringeren Mitteln ausgestatteten Lehrlinge. Man
braucht deshalb im Notfall den Gedanken keineswegs von der Hand zu
weisen, daß in die Werkschule nur Lehrlinge aufgenommen werden,
während man die jugendlichen Arbeiter, die im Betrieb auch eher ab-