Viertes Kapitel.
Die Werksechule.
a) Die Schüler.
Da die Fabrikschule wegen des jungen Nachwuchses errichtet
werden soll, geziemt es sich, über diesen an erster Stelle zu sprechen.
Als Schüler kommen 4 verschiedene Kategorien in Frage, die sich
nach der Vorbildung unterscheiden, mit der sıe in den Verband der
Fabrik bzw. in das Lehrverhältnis eintreten.
l. Schüler mit Volksschulbildung
a) gewerbliche Lehrlinge,
b) kaufmännische Lehrlinge,
c) jugendliche Arbeiter.
2. Gewerbliche Lehrlinge mit höherer Schulbildung, die indessen
nicht bis zu einem gewissen Abschluß gekommen sind, also die Realschule
oder das Gymnasium etwa mit Quarta oder Unter-Tertia,
sobald sie eben das 14. Jahr erreicht hatten, verlassen.
3. Gewerbliche Lehrlinge mit dem Berechtigungsschein für den einjährig-freiwilligen
Militärdienst oder dem Maturitätszeugnis einer
höheren Lehranstalt.
4. Kaufmännische Lehrlinge mit höherer Schulbildung.
Wie wir sahen, beträgt die Länge der Lehrzeit für gelernte Fabrikarbeiter
gewöhnlich 3 oder 4 Jahre, für kaufmännische Lehrlinge mitVolksschulbildung
3 Jahre, für technische und kaufmännische Volontäre mit
abgeschlossener höherer Schulbildung 1 oder 2Jahre. Daraus ergibt sich,
daß die Fabrikschule mindestens 3 aufsteigende Klassen haben muß,
zu der sich für die begabteren Elemente noch eine Selekta gesellen mag,
wenn der Unternehmer noch ein Übriges in dem Interesse seiner Lehrlinge
und seinem eigenen tun will. Wegen einer zu geringen Anzahl von
Lehrlingen etwa nur eine zweiklassige Schule einzurichten, wäre nicht
zweckentsprechend; denn der zu bewältigende Lehrstoff ist so groß,
daß 3 Jahre unerläßlich dafür sind. Sitzen dagegen nur wenige Lehrlinge
in jeder Klasse, so kann dies für die Resultate der Schule nur vorteilhaft
sein, ganz abgesehen davon, daß den Lehrern ihre Aufgabe dadurch sehr
erleichtert wird.