Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

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15. bei der Klasse 7 der Vortrag „Ordentliche Professoren der Lyzeen“ durch den Vortrag 
„Ordentliche Hochschulprofessoren der Lyzeen“ und die diesem Vortrage beigefügte Be- 
merkung durch die Bemerkung: „½ Die mit der Funktion von Rektoren betrauten 
ordentlichen Hochschulprofessoren erhalten usw."“:; 
16. bei der Klasse 11 der Vortrag „Außerordentliche Professoren der Lyzeen“ durch den 
Vortrag „Außerordentliche Hochschulprofessoren der Lyzeen“; 
17., bei der Klasse 12 der Vortrag „Kustoden der Bibliothek der Technischen Hochschule“ 
durch den Vortrag „Kustoden der Bibliothek und der Architektursammlung der Technischen 
Hochschule“; 
18. bei der Klasse 28 der Vortrag „Diener der Bakteriologischen Untersuchungsanstalten“ 
durch den Vortrag „Diener II. Ordnung der Bakteriologischen Untersuchungsanstalten“; 
19. bei der Klasse 29 der Vortrag „Kanzlei-, Bureau= und Rechnungsassistentinnen“ durch 
den Vortrag „Kanzlei-, Bureau-, Rechnungs-, Kassen= und Buchhaltungsassistentinnen“. 
Weiter wird in der Gehaltsordnung für die etatsmäßigen Staatsbeamten 
20. bei der Klasse 22 die den Maschinisten der Verkehrsverwaltung beigefügte Bemerkung 
geändert in: „“ Maschinisten der Bodenseedampfschiffahrt, der Würmseedampfschiffahn, 
der staatlichen Schiffahrt auf dem Ammersee und auf der Amper sowie der Ketten- 
schleppschiffahrt 250 —&x pensionsfähiger Anschlag von Nebenbezügen“. 
Endlich wird in der Gehaltsordnung für die etatsmäßigen Staatsbeamten gestrichen: 
21. bei der Klasse 7 der Vortrag „Ordentliche Professoren der Tierärztlichen Hochschule“; 
22. bei der Klasse 11 der Vortrag „Außerordentliche Professoren der Tierärztlichen Hoch- 
schule“ und die Bemerkung „Einschließlich des Chemikers der Biologischen Versuchs- 
station für Fischerei“; 
23. bei der Klasse 12 die Bemerkung „2) Einschließlich des Assessors der Saatzuchtanstalt“ 
24. bei der Klasse 14 der Vortrag „Kassier und Sekretär der Tierärztlichen Hochschule“; 
25. bei der Klasse 19 der Vortrag „Techniker für die Röckl'sche Metallgußerfindung“. 
II. In der der Königlichen Verordnung vom 21. Dezember 1908 beigegebenen Ge- 
haltsordnung für die etatsmäßigen Beamten im Bereiche der K. Ver- 
sicherungskammer hat 
1. der Vortrag bei der Klasse 5 zu lauten: „Bezirksamtsassessoren, Inspektoren der Ver- 
sicherungskammer, Brandversicherungsinspektoren“ und 
2. der Vortrag bei der Klasse 12: „Boten und Diener, Steindrucker“; ferner ist
	        
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