Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

42 
Nr. 12316. 
Bekanntmachung, Auflösung und anderweitige Organisation von Forstdienststellen betreffend. 
4#. Staatoministerium der Finanzen, 
Ministerial-Forstabteilung. 
Seine Majestätder König haben mit Allerhöchster Entschließung vom 20. April 1915 
anzuordnen geruht, daß beginnend vom 1. Mai 1915 
1. das Forstamt Höhenkirchen aufgelöst und hierfür eine dem Forstamt München- 
Süd zu unterstellende exponierte Forstamtsassessorstelle zu Höhenkirchen errichtet werde, 
2. das Forstamt Breiten güßbach aufgelöst und hierfür eine dem Forstamt 
Bamberg-West zu unterstellende exponierte Forstamtsassessorstelle zu Bamberg 
errichtet werde, 
3. die eine der beiden Försterstellen zu St. Germannshof, Forstamts Schweigen, 
in eine etatsmäßige Waldwärterstelle daselbst umgewandelt werde. 
München, den 22. April 1915. 
v. Breunig. 
—— — — — — — — — — — — —— — 
  
Auszug aus der Adels-Matrikel des am 8. April 1915 der Generalmajor und 
Königreichs. Kommandeur der K. 9. Infanterie-Brigade 
Otto Ritter von Jäger für seine Person 
als Ritter des Militär-Max-Joseph-Ordens 
In die Adels-Matrikel wurde eingetragen: bei der Ritterklasse Lit. J, Fol. 12.
	        
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