Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

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Auf je 100 kg Fett sind zur Unbrauchbarmachung 1 kg Safrol oder 1 kg künstliches 
Wintergrünöl von den oben angegebenen Eigenschaften zu verwenden. 
Berlin, den 14. Mai 1915. 
Der Keichskanzler. 
Im Auftrage: von Jonquieres. 
  
Nr. 15507. 
Bekanntmachung, Organisation der Forstämter Neuhäusel und Blieskastel betreffend. 
fl. Staatsministerium der Finanzen, 
Ministerial-Forstabteilumg. 
Seine Majestät der König haben mit Allerhöchster Entschließung vom 22. Mai 1915 
zu genehmigen geruht, daß vom 1. Juli 1915 beginnend 
a) das Forstamt Neuhäusel nach St. Ingbert verlegt und diesem Forstamte die 
Bezeichnung „K. Forstamt St. Ingbert“ gegeben werde, 
b) die exponierte, dem Forstamte Blieskastel zugeteilte Forstamtsassessorstelle in 
St. Ingbert nach Neuhäusel verlegt und dem neu zu bildenden Forstamte 
St. Ingbert unterstellt werde. · 
München,den25.Mai1915. 
v.jstrnnig. 
  
Auszug aus der Adels-Matrikel des am 18. Mai 1915 der Generalleutnant 
Königreichs. und Kommandeur der 2. Kavallerie-Brigade 
Ernst Ritter von Schrott für seine Person 
als Ritter des Militär-Max-Joseph-Ordens 
In die Adels-Matrikel wurde eingetragen: bei der Ritterklasse Lit. S, Fol. 175.
	        
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