Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

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esetz- und Nerordnungs-Glult 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 16. 
München, den 28. März 1916. 
Iun halt: 
Bekanutmachung vom 27. März 1916 wegen der Gewährung einer Entschädigung für auswärtige Geschäfts— 
aushilfen oder Stellvertretungen während des Krieges. 
  
  
  
  
  
Nr. 9500. 
Bekanutmachung wegen der Gewährung einer Entschädigung für auswärtige Geschäftsaushilfen 
oder Stellvertretungen während des Krieges. 
Kl-Staatsministerien des Königlichen Hauses und des Auhern, der Justiz, des Innern, 
des Junern für Kirchen- und Schulangelegenheiten, der Finanzen und für Verkehrs- 
angelegenheiten. 
An Stelle der Abs. 5, 6 der Ziff. 4 der Ministerialbekanntmachung vom 3. August 1914 
(GBBl. S. 340) wird mit Wirkung vom 1. März 1916 für die Dauer des Krieges 
verfügt: 
„Den zu Geschäftsaushilfen oder Stellvertretungen abgeordneten Beamten 
sind neben den Auslagen für die Hin- und Rückreise nur die angemessenen Aus- 
lagen für eine etwa notwendige doppelte Wohnung zu vergüten. Soweit sich 
die Abordnung verheirateter Beamten oder von ledigen oder verwitweten Beamten 
mit eigenem Haushalte nicht umgehen läßt, erhalten diese — neben dem Ersatze 
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