Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

Geseh= und Verarumssual 
für das 
FDönigreich Bayern. 
  
Nr. 73. 
München, den 27. Dezember 1916. 
—.— —“"“s 
Inmhalt: 
Bekanntmachung vom 26. Dezember 1916 wegen der Fürsorge für die Familien der zum Kriegsdienst ein- 
gerückten oder im Dienste der freiwilligen Krankenpflege verwendeten Arbeiter der Staatsbetriebe der Zivil- 
verwaltung. 
— — — — —— — — 
  
  
Nr. 35639. 
Bekanntmachung wegen der Fürsorge für die Familien der zum Kriegsdienst eingerückten oder 
im Dienste der freiwilligen Krankenpflege verwendeten Arbeiter der Staatsbetriebe der Zivilverwaltung. 
fl. Staatsministerien des Königlichen Hauses und des Jußern, der Justiz, des Innern, 
des Innern für Kirchen- und Ichulangelegenheiten, der Finanzen und für Verkehrs- 
angelegenheiten. 
Nach Abschn. II Ziff. 3 Abs. 5 der Bekanntmachung vom 18. Juni 1915 (GVl. 
S. 96) dürfen die reichsgesetzliche Unterstützung und die staatlichen Zuschüsse zusammen 
75 vom Hundert des vom Arbeiter zuletzt bezogenen Lohnes nicht übersteigen. 
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