Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

Nr. 23. 93 
(O Die Verfügung über diejenigen Wasserkräfte, welche durch bauliche Maßnahmen 
des Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten gewonnen werden, wird diesem 
Staatsministerium übertragen. 
(5) Die Staatsministerien des Innern und für Verkehrsangelegenheiten werden 
sich bei der Erledigung von Geschäftsgegenständen, in denen sich die Interessen 
der beiden Staatsministerien berühren, miteinander ins Benehmen setzen.“" 
4. In § 4 hat die Überschrift zu lauten: 
„Untergeordnete Dienststellen." 
In Absatz 1 wird folgender neue Buchstabe I) eingefügt: 
„) die zentralen Amter". 
Der bisherige Buchstabe c) ist durch den Buchstaben d) zu ersetzen. 
Der bisherige Absatz 2 wird gestrichen, dafür werden dem § 4 folgende neue Absätze 2 
mit 5 angefügt: 
„(2) In der Verwaltungsordnung für die Verkehrsanstalten vom 18. De- 
zember 1906 (GVhl. S. 871) ist bestimmt, welche Dienststellen dem Staats- 
ministerium für Verkehrsangelegenheiten für den Bereich der Verkehrsverwaltung 
untergeordnet sind und welche Aufgaben denselben zukommen. 
(3) Für den staatlichen Straßen-, Brücken= und Wasserbau sind dem Staats- 
ministerium für Verkehrsangelegenheiten die den Kreisregierungen untergeordneten 
Straßen= und Flußbauämter, das Neubauamt für die Mainkanalisierung in 
Aschaffenburg, das Neubauamt für die Pegnitzregulierung in Nürnberg sowie 
das Personal des Straßen= und Flußbaufaches bei den Kreisregierungen unter- 
stellt. Das Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten kann in Angelegen- 
heiten, die zu seinem Wirkungskreis gehören, die Dienststellen und Beamten des 
Kulturbaudienstes, das Staatsministerium des Innern in Angelegenheiten seines 
Geschäftsbereiches die Dienststellen und Beamten des Straßen= und Flußbau= 
dienstes in Anspruch nehmen. Soveit erforderlich werden sich hiebei die beiden 
Staatsministerien miteinander ins Benehmen setzen. 
(4) Für den Bau von staatlichen Schiffahrtskanälen wird dem Staatsmini- 
sterium für Verkehrsangelegenheiten ein Kanalbauamt für das Koönigreich 
Bayern in München untergeordnet. Demselben sind Kanalbauinspektionen 
unterstellt. Die Bestimmung der Sitze der Kanalbauinspektionen behalten Wir 
Unserer Entschließung vor. Bis auf weiteres werden Kanalbauinspektionen in 
Aschaffenburg, Kreuzwertheim, Würzburg, Kitzingen, Bamberg, Nürnberg, Roth, 
Treuchtlingen, Neuburg a. D., Ingolstadt, Kelheim, Regensburg, Deggendorf 
und Passau errichtet.
	        
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