Nr. 23. 93
(O Die Verfügung über diejenigen Wasserkräfte, welche durch bauliche Maßnahmen
des Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten gewonnen werden, wird diesem
Staatsministerium übertragen.
(5) Die Staatsministerien des Innern und für Verkehrsangelegenheiten werden
sich bei der Erledigung von Geschäftsgegenständen, in denen sich die Interessen
der beiden Staatsministerien berühren, miteinander ins Benehmen setzen.“"
4. In § 4 hat die Überschrift zu lauten:
„Untergeordnete Dienststellen."
In Absatz 1 wird folgender neue Buchstabe I) eingefügt:
„) die zentralen Amter".
Der bisherige Buchstabe c) ist durch den Buchstaben d) zu ersetzen.
Der bisherige Absatz 2 wird gestrichen, dafür werden dem § 4 folgende neue Absätze 2
mit 5 angefügt:
„(2) In der Verwaltungsordnung für die Verkehrsanstalten vom 18. De-
zember 1906 (GVhl. S. 871) ist bestimmt, welche Dienststellen dem Staats-
ministerium für Verkehrsangelegenheiten für den Bereich der Verkehrsverwaltung
untergeordnet sind und welche Aufgaben denselben zukommen.
(3) Für den staatlichen Straßen-, Brücken= und Wasserbau sind dem Staats-
ministerium für Verkehrsangelegenheiten die den Kreisregierungen untergeordneten
Straßen= und Flußbauämter, das Neubauamt für die Mainkanalisierung in
Aschaffenburg, das Neubauamt für die Pegnitzregulierung in Nürnberg sowie
das Personal des Straßen= und Flußbaufaches bei den Kreisregierungen unter-
stellt. Das Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten kann in Angelegen-
heiten, die zu seinem Wirkungskreis gehören, die Dienststellen und Beamten des
Kulturbaudienstes, das Staatsministerium des Innern in Angelegenheiten seines
Geschäftsbereiches die Dienststellen und Beamten des Straßen= und Flußbau=
dienstes in Anspruch nehmen. Soveit erforderlich werden sich hiebei die beiden
Staatsministerien miteinander ins Benehmen setzen.
(4) Für den Bau von staatlichen Schiffahrtskanälen wird dem Staatsmini-
sterium für Verkehrsangelegenheiten ein Kanalbauamt für das Koönigreich
Bayern in München untergeordnet. Demselben sind Kanalbauinspektionen
unterstellt. Die Bestimmung der Sitze der Kanalbauinspektionen behalten Wir
Unserer Entschließung vor. Bis auf weiteres werden Kanalbauinspektionen in
Aschaffenburg, Kreuzwertheim, Würzburg, Kitzingen, Bamberg, Nürnberg, Roth,
Treuchtlingen, Neuburg a. D., Ingolstadt, Kelheim, Regensburg, Deggendorf
und Passau errichtet.