Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

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Nr. 9/Vos. 
Bekanntmachung, betreffend Anderung der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 
K. Stgatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. 
Die Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung (GVl. 1909 S. 29) wird, wie folgt, 
geändert: 
Dr. Id. Oerdichtere und verflössigre Gase. 
Abschnitt F. Sonstige Vorschristen. 
Im Absatz (6) b) Ziffer 2. am Ende wird ein Doppelsternchen '*) und am Fuße 
der Seite folgende Anmerkung gesetzt: 
**) Während des Krieges dürfen zur Beförderung der verflüssigten Gase der Ziffer 5. in 
den Monaten April bis Oktober einschließlich auch offene Wagen mit Decken verwendet werden, 
wenn bedeckte Wagen nicht gestellt werden können. Die Decken müssen dicht sein und auf Holz- 
gestellen so befestigt werden, daß zwischen den Flaschen und den Decken ein freier Raum verbleibt. 
Die Anderung tritt sofort in Kraft. 
Mürnchen, den 6. Juni 1917. 
v. Seidlein.
	        
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