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II. Aus dem Direktionswinkel der Seite Anfangspunkt — Anschlußpunkt und der Summe
der gemessenen Winkel (Anschluß- und Polygonwinkel) ist der Direktionswinkel der Seite
Endpunkt — Anschlußpunkt zu berechnen. Der auf diese Weise ermittelte Winkel muß mit
* 2- dem aus Koordinaten abgeleiteten (Abs. I) innerhalb der nach Aulage 2 zulässigen Fehler-
— grenze (Kp) übereinstimmen. Nur wenn ganz besondere Verhältnisse Ausnahmen zu be-
gründen vermögen, dürfen Ueberschreitungen der Fehlergrenze bis zu ⅛ ihres Betrags
zugelassen werden. In solchen Fällen sind die maßgebenden Gründe in einem Vorberichte
zu den Berechnungen (§ 45 Abs. I.) darzulegen. "
III. Der beim Direktionswinkel auftretende Widerspruch ist in der Regel gleichheitlich
auf die gemessenen Winkel zu verteilen. Wird mit Vv die Größe des Widerspruchs und
mit n die Zahl der gemessenen Winkel bezeichnet und ist v nicht ohne Rest durch n# teilbar,
so soll der Rest bei jenen Winkeln berücksichtigt werden, zu denen die kürzesten Polygon=
seiten gehören. «
IV. Mit den verbesserten Winkeln sind die Direktionswinkel der Polygonseiten abzuleiten.
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Koordinaten- I. Aus den Direktionswinkeln und Polygonseiten werden mit Hilfe von Rechenma-
unterschiede. schinen und Rechentafeln oder logarithmisch die Koordinatenunterschiede (Abszissenunterschiede
— Xx, Ordinatenunterschiede = y) berechnet. Zur Prüfung der Rechnungsergebnisse ist
eine unabhängige zweite Berechnung durchzuführen. Hierbei dürfen nicht die gleichen Hilfs-
mittel benützt werden.
II. Beziffern die Ordinaten 60 km oder mehr, so ist bei den Abszissenunterschieden
die sphärische Ergänzung zu berücksichtigen. Die Ergänzung ((I) wird für den ganzen
Polygonzug aus Hilfstafeln entnommen (vgl. auch § 18 Abs. III) und auf die einzelnen
Abszissenunterschiede nach Verhältnis ihrer Größe verteilt.
III. Aus den Koordinaten des Anfangspunkts und den Summen der Abszissen= und
Ordinatenunterschiede (Abs. 1 und II) ergeben sich die mit den Fehlern der Polygonseiten
und Polygonwinkel sowie mit den etwaigen Fehlern der Ausgangspunkte behafteten Koor-
dinaten des Endpunkts, woraus die Längen= und Querabweichungen zu berechnen sind.
ge 2— Diese Abweichungen dürfen die nach Anlage 2 zulässigen Fehlergrenzen (K## und. Au)
s-x « nicht überschreiten. Nur wenn besondere Verhältnisse eine Ausnahme zu begründen vermögen,
können die Fehlergrenzen um ½, ihres Betrags erhöht werden. Ueberschreitungen der
erhöhten Fehlergrenzen sind durch Nachmessungen zu beheben. Bleiben die Nachmessungen
erfolglos, so sind die mutmaßlichen Gründe der Ueberschreitung darzulegen.