Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

138

Feffsetzung  iler  Abgabe.

Die  vorstehende  Nachweisung  ist  geprüft  und  der  für  den  Abrechnungszeitraum  ebelesernt

Gesamtbetrag  festgestellt  worden  zu  MA  Pf.
Darauf  sind  laut  vorgelegten  Quittungen  anzurechnen  Sbschlagszahlungen
vom  lien  19  Nr.  edes  Einnahmebuchs
  für  den  Mont  19  ¾Fif.
vom  ten  19  Nr.  des  Einnahmebuchs
  für  den  Monat  19  “  Pf.
vom  eien  19  Nr.  des  Einnahmebuchs
  für  den  Monat  19  4  Vi.
Es  bleiben  somit  zu  9  Koten  Fi
,  den  ten  19

Amtsbezeichnung)

(Unterschrist)
Empfangsbekenntnis.
Vorstehender  Betrag  von  r-  Pf.,  in  Worten
.....................................  Mark  Pf.,iftl)entegezal)ltundunte1«NI-.  des  Einnahmebuchs  vereinnahmt
  worden.  «
,den  ten  19
(Amtsbezeichnuung]
(Amtsstempelabdruck)
(Unterschrift)
Erstaktungsbescheinigung.
Vorstehender  Betrag  von.  A  Pf.,  in  Worrreen.
..  Mark  Pf.,  ist  von  der  Abschlagszahlung  für  den  Monat  19
—  Nr.  des  Einnahmebuchs  —  abgezogen  und  dadurch  erstattet  worden.

„  den  ten  19
(Amtsbezeichnung  der  Abrechnungsstelle)
(U«ke1«fchkjft)........................................................................