Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr.  25.  229

somit  die  Menge  des  Zements  um  so  größer  sein,  je  höher  der  Wasserzusatz  ist;  das
Mischungsverhältnis  von  Zement  zu  Sand  und  Zuschlägen  ist  deshalb  je  nach  dem  Wassergehalt
  des  Betons  zu  bestimmen.  Außerdem  ist  die  Art  und  Zusammensetzung  der  Zuschläge
von  Einfluß  auf  die  Festigkeit  des  Betons.  Zement,  Sand  und  Wasser  bilden  den  Mörtel,
das  Bindemittel  des  Betons;  je  größer  der  Sandgehalt  der  Betonmasse,  desto  größer  muß
der  Zementgehalt  zur  Erxzielung  gleicher  Festigkeit  sein.

6.  Mischweise.  Die  Betonmasse  kann  von  Hand,  muß  aber  bei  größeren  Bauausführungen
  durch  geeignete  Mischmaschinen  gemischt  werden.  Die  Zusammensetzung  der
Mischung  muß  an  der  Mischstelle  mit  deutlich  lesbarer  Schrift  angeschlagen  sein  und  muß
sich  beim  Arbeitsvorgang  leicht  feststellen  lassen.

a)  Bei  Handmischung  ist  die  Betonmasse  auf  einer  gut  gelagerten,  kräftigen,
dichtschließenden  Pritsche  oder  auf  sonst  ebener,  schwer  absaugender  und  fester
Unterlage  herzustellen.  Zunächst  sind  Sand,  Kiessand  oder  Grus  mit  dem  Zement
trocken  zu  mischen,  bis  sie  ein  gleichfarbiges  Gemenge  ergeben;  dann  ist  das
Wasser  zuzusetzen,  hierauf  gröbere  Zuschläge  (vergl.  §  5,  Ziff.  2),  die  vorher  genäßt
und  wenn  nötig  gereinigt  werden  müssen.  Das  Ganze  ist  noch  so  lange  zu
mischen,  bis  eine  gleichmäßige  Betonmasse  entstanden  ist.

b)  Bei  Maschinenmischung  wird  das  gesamte  Gemenge  zunächst  trocken  und
hierauf  unter  allmählichem  Wasserzusatz  so  lange  noch  weiter  gemischt,  bis  eine
innig  gemischte,  gleichmäßige  Betonmasse  entstanden  ist.

Die  Mischdauer  kann  als  ausreichend  angesehen  werden,  wenn  die  Steine  allseitig  von
innig  gemischtem,  gleichfarbigem  Mörtel  umgeben  sind.

§  7.  Verarbeitung  der  Betonmasse.

1.  Die  Betonmasse  soll  alsbald  nach  dem  Mischen  und  ohne  Unterbrechung  verarbeitet
werden.  In  Ausnahmefällen  darf  die  Betonmasse  einige  Zeit  unverarbeitet  liegen  bleiben;
bei  trockner  und  warmer  Witterung  aber  nicht  über  eine  Stunde,  bei  nasser  und  kühler
nicht  über  zwei  Stunden.  Nicht  sofort  verarbeitete  Betonmasse  ist  vor  Witterungseinflüssen,
wie  Sonne,  Wind,  starkem  Regen  usw.,  zu  schützen  und  unmittelbar  vor  Verwendung  umzuschaufeln.
  In  allen  Fällen  muß  die  Betonmasse  vor  Beginn  des  Abbindens  verarbeitet  sein.

2.  Bei  dem  Einbringen  der  Betonmasse  ist  darauf  zu  achten,  daß  die  Gleichmäßigkeit
der  Mischung  erhalten  bleibt.  Gröbere  Zuschlagsteile,  die  sich  abgesondert  haben,  sind  mit
dem  Mört-l  wieder  zu  vermengen.

3.  Die  Massen  sind  nacheinander  so  zeitig  (frisch  auf  frisch)  einzubringen,  daß  sie
untereinander  ausreichend  fest  binden.  Bei  Plattenbalken  sind  Steg  und  Platte  in  einem