Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr. 25. 239 
und Decken, die mit schweren Maschinen belastet werden, eine Lastreiteilung auf die Länge 
7 X 2s l angenommen werden. 4 
  
    
  
14. Für die Berechnung der Schubspan- 
nungen kann in der Plattenmitte ebenfalls eine -6 4 
Plattenbreite von K 7 angenommen werden; J % 7 
am Auflager ist dagegen nur 7 + 2 (5 +7) .E0 —— r. l 
in Rechnung zu stiellen. Zwsschenwerte sind 7 4. 4 
angemessen einzuschalten. 
81 *7 * 
- 
— 
     
  
  
§ 17. Ermittlung der innern Kräfte. 
1. Die Spannungen im Querschnitt des auf Biegung oder des auf Biegung mir 
Achsdruck beanspruchten Körpers sind unter der Annahme zu berechnen, daß sich die Dehnungen 
wie die Abstände von der Nullinie verhalten. Die zulässigen Beanspruchungen des Betons 
auf Druck und des Eisens auf Zug sowie die zulässigen Schub= und Haftspannungen haben 
zur Voraussetzung, daß das Eisen alle Zugspannungen im QOuerschnitt aufnimmt, daß also 
von einer Mitwirkung des Betons auf Zug ganz abgesehen wird. 
2. Für die Bemessung der Bauteile ist das Verhältnis der Elastizitätsmaße von Eisen 
und Beton zu ½ — 15 anzunehmen (vergl. 8§ 16, Ziff. 1). 
3. In Balken sind die Schubspannungen v0 nachzuweisen (vergl. § 18, Ziff. 10). 
Geht der ohne Rücksicht auf abgebogene Eisen oder Bügel errechnete Wert der Schub- 
spannung über 14 kg dem hinaus, so ist zunächst die Rippenstärke zu vergrößern, bis dieser 
Wert erreicht oder unterschritten wird. Sodann sind die Anordnungen so zu treffen, daß 
die Schubspannungen in denjenigen Balkenteilen, wo der für Beton zulässige Wert von 
4 kg qdem überschritten wird, durch aufgebogene Eisen, durch die Bügel (vergl. § 9, Ziff. 4) 
oder durch beide zusammen vollkommen aufgenommen werden. 
4. Die Haftspannungen brauchen nicht berechnet zu werden, wenn die Enden der 
Eisen mit runden oder spitzwinkligen Haken versehen und dabei die Eisen nicht stärker als 
26 mm sind. 
5. Bei Brücken unter Gleisen, die von Hauptbahn-Lokomotiven befahren 
werden, soll zur Vermeidung von Rissen nachstehende Regel befolgt werden. 
Unter Festhaltung des Wertes c. —750 k/qgem und o, — 24 kg qdem darf für nur 
auf Biegung beanspruchte Rippenbalken, deren in Rechnung gestellte Plattebreiten 
5 c# Uhr ist, das aus der nebenstehenden Zeichnung und der Tafel auf S. 243 hervor-
	        
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