Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr.  25.  241

P.  (  15  N)),
worin  o,  die  zulässige  Druckspannung  des  Betons  für  Stützen  (vergl.  §  18,  Ziff.  3,  2  die
Durchschnittfläche  des  Betons  und  .  diejenige  der  Längseisen  bedeutet.

Die  Anwendung  dieser  Formel  ist  nur  gestattet,  wenn  die  Längseisen  zusammen
mindestens  0,8  v  H.  und  nicht  mehr  als  3  vH.  des  Betonquerschnitts  ausmachen  und  durch
Bügel  verbunden  sind  (vergl.  Fußnotes)  auf  S.  231).  Der  Abstand  der  Bügel  (von  Mitte
zu  Mitte  gemessen)  darf  nicht  größer  sein  als  die  kleinste  Abmessung  des  Stützenquerschnittes
und  nicht  über  das  Zwölffache  der  Stärke  der  Längsstäbe  hinausgehen.

7.9)  Bei  umschnürten  Säulen  und  andern  umschnürten  Druckgliedern  mit  kreissörmigem

  Kernquerschnitt  soll  die  zulässige  zentrische  Last  aus  der  Formel

o?-  (7#.+  15  7/  +  45  3)

berechnet  werden.  Hierin  bedeutet  3##  den  QOnerschnitt  des  umschnürten  Kerns  (durch  die

Mitte  der  Querbewehrungseisen  begrenzt)  F,  —“  *7,  wenn  den  mittleren  Krümmungsdurchmesser

  der  Querbewehrungseisen,  den  Ouerschnitt  der  letzteren  und  §  ihren  Abstand  in
Richtung  der  Säulenachse  (von  Mitte  bis  Mitte)  bezeichnet.

Dabei  muß  sein

(&  +  153.+  450  2  ½

Als  umschnürte  Säulen  sind  solche  mit  Querbewehrung  nach  der  Schraubenlinie
(Spiralbewehrung)  und  gleichwertigen  Wicklungen  10)  oder  mit  Ringbewehrung  versehene
Säulen  mit  kreisförmigem  Kernquerschnitt  anzusehen,  bei  denen  das  Verhältnis  der  Ganghöhe
der  Schraubenlinie  oder  des  Abstandes  der  Ringe  zum  Durchmesser  des  Kernquerschnittes
kleiner  als  ½  ist.  Der  Abstand  der  Schraubenwindungen  oder  der  Ringe  soll  nicht  über
8  cm  hinausgehen.  Die  Längsbewehrung  (7#.)  soll  mindestens  ½  der  Querbewehrung  (3Z.)  sein.

8.)  Quadratischen  oder  rechteckigen  Umschnürungen  wird  eine  Erhöhung  der  Tragfähigkeit
  nicht  zuerkannt;  nach  dieser  Art  benehrte  Stützen  und  Druckglieder  sind  daher  nach
den  Vorschriften  in  Ziss.  6  zu  berechnen.

9.  Beträgt  die  Höhe  einer  zentrisch  belasteten  Stütze  mehr  als  das  15  fache  der
kleinsten  Querschnittabmessung,  so  ist  die  Stütze  auch  auf  Knicken  zu  berechnen.  Hierbei
ist  die  Eulersche  Formel  anzuwenden  unter  Voraussetzung  einer  zehnfachen  Sicherheit.  Das
Elastizitätsmaß  des  Betons  ist  zu  140  000  kg  qem  anzunehmen.  Das  erforderliche  Trägheitsmoment
  berechnet  sich  dann  zu

D  lin  cm)  —  70  P.  74,
worin  X  die  Belastung  der  Stütze  in  t  und  7  die  volle  Stablänge  (Stockwerkshöhe)  in  m  ist.
6  ")  Vergl.  Fußnote  auf  S.  240.

10)  Die  Gleichwertigkeit  ist  nachzuweisen.
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