Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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an diese Gebühren auf Grund reichsgesetzlicher Bestimmung erhoben werden. 
Pfennigbruchteile an solchen Gebühren sind auf ganze Pfennigbeträge aufzurunden. 
Gegeben zu München, den 31. Dezember 1917. 
Ludwig. 
v. Dandl. u. Thelemann. u. Preunig. v. Seidlein. Dr. u. Knilling. Dr. v. Brettreich. 
v. Dellingrath. 
Auf Allerhöchsten Befehl 
Der Regierungsrat 
in K. Staatsministerium des Innern: 
Hartmann. 
Nr. 9/ Vog. 
Bekanntmachung, betreffend vorübergehende Anderung der §§ 55 und 56 der Eisenbahn- 
Verkehrsordnung (Frachtbriefmuster). 
fl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. 
Die Paragraphen 55 und 56 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (GVBl. 1909 S. 29) 
werden, wie folgt, geändert: 
Im § 55 Abs. (1) wird am Ende ein Steruchen) und am Fuße der Seite folgende 
Anmerkung gesetzt: 
*) Das Frachtbriefmuster wird bis auf weiteres um die Hälfte in der Weise verkleinert, daß 
die Rückseite mit der rechten Hälfte des jetzigen Musters bedruckt wird. 
Im §56 Abs. (5) wird im ersten Satze hinter „benutzen“ und im Abs. (5) am Ende 
ein ) und am Fuße der Seite folgende Anmerkung gesetzt: 
#) Die Bestimmung wegen Benutzung der Rückseite gilt nicht für das verkleinerte Fracht- 
briefmuster [Anm.') zu § 55 Abfs. (1). 
Die Anderungen treten am 10. Jannar 1918 in Kraft. Die vorhandenen Fracht- 
briefe können aufgebraucht werden. 
München, den 4. Januar 1918. 
v. Seidlein. 
Auszug aus der Adels „Matritel am 20. Dezember 1917 der Oberleutnant 
des Rönigreichs. der Reserve und Kompagnieführer in einem 
Reserve-Infanterie-Regiment Karl Ritter von 
Abt für seine Person als Ritter des Militär- 
In die Adels-Matrikel wurde eingetragen: Max-Joseph-Ordens bei der Ritterklasse. 
 
	        
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