Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

esth und Verorduuigs Bluii 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 27. 
München, den 22. April 1918. 
J Inhalt: 
Bekanntmachung vom 17. April 1918 wegen Gewährung von Beihilfen zu den Umzugskosten. — Bekannt- 
machung vom 18. April 1918, betreffend Dienstwertzeichen für den amtlichen Verkehr. — Bekanntmachung 
vom 19. April 1918, betreffend vorübergehende Anderung des § 56 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (Inhalt 
des Frachtbriefs). 
Nr. 12213. 
Bekanutmachung wegen Gewährung von Beihilfen zu den Umzugskosten. 
HSämtliche fl. Zivilstaatsministerien. 
Vom 1. Jannar 1918 an bis zur Beendigung der Kriegsverhältnisse kann im Falle 
des § 12 der Allerhöchsten Verordnung vom 20. November 1902 (GVl. S. 712) neben 
der dort vorgesehenen weiteren Entschädigung noch eine Beihilfe gewährt werden, falls sich 
die Höchstentschädigung des § 12 zur Deckung des durch die Versetzung verursachten sonstigen 
Aufwandes infolge von Umständen als unzureichend erweist, die mit dem Krieg und seinen 
Begleiterscheinungen ursächlich zusammenhängen. 
Ziffer 17 der Ministerialbekanntmachung vom 20. November 1902 Nr. 27249 
(FM. Bl. S. 361) gilt auch für die Beihilfen. Die Verrechnung der Beihilfen und der 
weiteren Entschädigung hat ohne Ausscheidung auf den gleichen Rechnungstitel (Umzugskosten) 
zu erfolgen. 
München, den 17. April 1918. 
v. Vandl. v. Thelemann. v. Brennig. v. Heidlein. Dr. v. Kuilling. Dr. v. Prettreich. 
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