Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Grseh= und Vererdiungschut 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 36. 
München, den 26. Mai 1918. 
Hundert Jahre sind seit dem denkwürdigen Tage verflossen, 
da Mein Urgroßvater, König Maximilian I. Josef, seinem 
Volke die Verfassung gab. Weit über Bayerns Grenzen hinaus 
freudig begrüßt, ist sie der starke Grundstein geworden, auf 
dem sich die staatsrechtliche Entwicklung des Landes machtvoll 
und segensreich aufgebaut hat. 
In Zeiten reichen Glückes wie in Tagen schwerer Heim 
suchung hat das Verfassungswerk seine Probe bestanden. 
Zu dem altbewährten Herzensbunde, der Bayerns Fürst und 
Volk, gleichen Blutes und Stammes, seit Jahrhunderten eint, 
hat die Verfassungsurkunde ein neues, auf das geschriebene 
Gesetz gegründetes unzerreißbares Band gefügt. So auf zwei- 
fache Weise gefestigt wird unser teueres Vaterland auch künftig 
allen Anstürmen siegreich Trotz bieten. Seit dem Bestehen des
	        
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