Nr. 44. 351
2. Auf das Abrechnungsverfahren finden die Vorschriften in den §§ 54, 55, 57, 58
der Ausführungsbestimmungen des Bundesrats mit der Maßgabe entsprechende Anwendung,
daß an Stelle der in den 88 57, 58 bezeichneten Muster für die Anmeldungen der Abschlagszahlungen
und für die Einnah , ngen die in den Anlagen 1 und 2 bei—
gefügten Muster treten.
München, den 29. Juni 1918.
.A. J. V.
Staatsrat Dr. v. Günder. Staatsrat Riegel.