Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr.  44.  351

2.  Auf  das  Abrechnungsverfahren  finden  die  Vorschriften  in  den  §§  54,  55,  57,  58
der  Ausführungsbestimmungen  des  Bundesrats  mit  der  Maßgabe  entsprechende  Anwendung,
daß  an  Stelle  der  in  den  88  57,  58  bezeichneten  Muster  für  die  Anmeldungen  der  Abschlagszahlungen
  und  für  die  Einnah  ,  ngen  die  in  den  Anlagen  1  und  2  bei—
gefügten  Muster  treten.

 

München,  den  29.  Juni  1918.

.A.  J.  V.
Staatsrat  Dr.  v.  Günder.  Staatsrat  Riegel.