Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr. 45. 357 
Nr. 20877. 
Bekanntmachung wegen Erhöhung der Entschädigung der Beamten für die Benützung von 
Fahrrädern bei Dienstreisen. 
Die K. Rivilstaatsministerien. 
Beginnend vom 1. Juli 1918 wird für die Dauer des Krieges die Entschädigung 
der Beamten für Benützung eines Fahrrades oder Kraftrades bei Dienstreisen (Ziff. 18 
der Bekanntmachung vom 20. Juli 1915 — GVl. S. 580 —) von fünf Pfennig auf 
zehn Pfennig für jedes zurückgelegte volle Kilometer des Hin= und Rückweges erhöht. 
München, den 6 Juli 1918. 
u. Breunig. Dr. v. finilling. Dr. v. Brettreich. 
J. A. J. V. J. V. 
Staatsrat v. CLößl. Staatsrat Dr. v. Unmer. Ministerialrat Ruckdeschel. 
  
  
Nr. 9/Vos. 
Bekanntmachung, betreffend Anderung der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 
fl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. 
Deie Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung (GVl. 1909 S. 29) wird, wie folgt, 
geändert: 
Tr. la. Sprengstoffe 
Eingangsbestimmungen. A. Sprengmittel 
2. Gruppe b) 
Der mit „Chloratbaldurit“ beginnende Absatz wird gefaßt: 
Chloratbaldurit, auch mit angehängten Buchstaben oder Zahlen (Gemenge 
von höchstens 78 Prozent Kaliumchlorat, höchstens 14 Prozent aromatischen 
Nitrokohlenwasserstoffen, nicht gefährlicher als Rohbinitrotoluol, von Pflanzen- 
und « ... 
mehlen, z. B. Holzmehl, anderen Kohlenstoffträgern, wie flüssigem Paraffin, 
auch mit Alkalichloriden oder Alkalioxalaten, auch mit höchstens 4 Prozent 
gelatiniertem Nitroglyzerin). 
Hinter dem mit „Gesteins-Koronit F“ beginnenden Absatz wird nachgetragen: 
Gesteins-Koronit 8 (Gemenge von höchstens 81 Prozent Kaliumchlorat oder 
79 Prozent Natriumchlorat oder 79 Prozent eines Gemisches von Kalium- 
und Natriumchlorat, höchstens 16 Prozent Mononitronaphtalin, Holzmehl,
	        
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