Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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) Die Abweichung der Einzelfüllungen vom Mittel aus 10 Wägungen darf 
nicht mehr betragen als 
1,5 Gramm für jedes Kilogramm der größten zulässigen Last. 
3. Die Stempelung erfolgt wie bei den selbsttätigen Balkenwagen (§ 100). 
München, den 1. Februar 1918. 
Neubert. 
  
Auszug aug der Adels-Matrikel 
des Hönigreichs. 
In die Adelsmatrikel wurden eingetragen: 
am 15. Januar 1918 der Gutsbesitzer 
Dr. jur. Hans Freiherr Schirndinger von 
Schirnding und sein Bruder der Kadett im 
Kadettenkorps Friedrich Freiherr Schirn- 
dinger von Schirnding sowie ihr Vetter, 
der Leutnant der Reserve der Pioniere Otto 
Freiherr Schirndinger von Schirnding 
  
in erblicher Weise bei der Freiherrenklasse 
Lit. 8, Fol. 82; 
für ihre Person als Ritter des Verdienst- 
ordens der Bayerischen Krone bei der Ritter- 
klasse 
am 30. Januar 1918 der K. Staatsrat 
i. o. D. Ludwig Ritter von Knözinger, 
Ministerialdirektor im K. Staatsministerium 
des Innern und 
die Ministerialräte im K. Staatsministerium 
für Verkehrsangelegenheiten Friedrich Ritter 
von Förderreuther und Karl Ritter von 
Biber.
	        
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