Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

548 
Muster 3. 
Nachweisung 
des f. Rentamts (Umsatzsteneramts) 
über Umsatzsteuererstattungen, für die von außerbayerischen Umsatzsteuerämtern Ersatz zu 
leisten ist (§ 28 des Umsatzteuergesetzes, § 71 Abs. 6 der Ausführungsbestimmungen 
des Bundesrats). 
  
Erstattete 
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