Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr. 60. 579 
Muster 3. 
(Ausführungsbestimmungen § 6) 
Besitzsteueramt 
Nrr. — 
Sicherheitsbescheid. 
(Angabe der Tatsachen) 
Diese Tatsachen rechtfertigen die Annahme, daß Sie Ihren dauernden Aufenthalt im In- 
land aufgeben und sich der Verpflichtung zur Leistung der Sicherheit entziehen wollen. Auf 
Grund des § 11 Nr. 2 des Gesetzes gegen die Steuerflucht vom 26. Juli 1918 (Reichs-Gesetzbl. 
S. 405) wird die Sicherheit af 14 hiermit festgesetzt. 
Die Sicherheit ist in folgender Weise berechnet worden: 
Die Sicherheit ist bei sofort zu leisten. 
Gegen diesen Bescheid isttdd. binnen 
. ,beginnendmitdemTagedchnstellung,zulässig. 
D-----«-«---- , ist-------------------.... anzubringen. 
Für die Art der Sicherheit gelten insbesondere folgende Paragraphen der Ausführungs- 
bestimmungen zum Gesetz gegen die Steuerflucht (Zentralblatt für das. Deutsche Reich 1918, 
S. 403 ff). 
§ 9. Die Sicherheit kann nach Wahl des Steuerpflichtigen geleistet werden durch 
Hinterlegung von Geld, 
Hinterlegung von Schuldverschreibungen des Reichs oder eines Bundesstaats, 
Hinterlegung von Schuldverschreibungen der deutschen Schutzgebietsanleihen. 
Hinterlegung von Schuldverschreibungen, deren Verzinsung vom Reiche oder einem 
Bundesstaate gewährleistet ist, 
Hinterlegung von inländischen Pfandbriefen sowie von sonstigen von einer inlän= 
dischen kommunalen Körperschaft oder der Kreditanstalt einer solchen Körperschaft 
ausgestellten Schuldverschreibungen, sofern die Wertpapiere vom Bundesrate oder 
durch landesgesetzliche Vorschriften zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet 
erklärt sind, 
S. dDo — 
r- 
113
	        
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