Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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Nr. 30671 1. 
Bekanntmachung über die Verlängerung der Wahlzeiten für Gemeinde-, Distrikts= und Land- 
ratswahlen. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Auf Grund der Ermächtigung nach dem Gesetz vom 24. Dezember 1917 (GWl. 
S. 609) wird die laufende Wahlzeit des Art. 176 Abs. 1 der Gemeindeordnung für die 
Landesteile diesseits des Rheins, des Art. 9 des Gesetzes über die Distriktsräte und des 
#rt. 12 des Gesetzes über die Landräte um ein weiteres Jahr verlängert. 
Auf Ziff. 1 der Vollzugsbekanntmachung vom 24. Dezember 1917 (GVl. S. 614, 
St A. Nr. 300) wird hingewiesen. 
München, den 18. September 1918. 
Dr. u. Brettreich. 
Auszug aus der Adels-Matrikel des der auf dem Felde der Ehre gefallene Leut- 
Königreichs. nant der Reserve des 18. Infanterie Regiments 
Heinrich Ritter von Geißler für seine Person 
als Ritter des Militär-Max-Joseph-Ordens 
In die Adels-Matrikel wurden eingetragen: bei der Ritterklasse und 
am 13. September 1918 der General der Infanterie z. D. Felix 
Heinrich von Riedemann in Hamburg Ritter von Eder für seine Person als Groß- 
als bayerischer Staatsangehöriger in erblicher komtur des Verdienstordens der Bayerischen 
Weise bei der Adelsklasse, Krone bei der Ritterklasse.
	        
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