Nr. 74. 907
Besitzsteuerunt:: — Muster 1
(zu § 3).
ill.........................»............................... (Wohnort) Straße Nr.
»; J. Ich und meine Ehefkqu......................................................... geborene
64) Der von mir — uns — vertreteeen
—
—— 1 — ................................................................................
eucivetieii mai-m besa an. 19.## i r
15e Krswertoder elehen am an eigenem Bermögen und an fideikommissarlschem Vermögen.
dem etree-verpbeeiste 1. Grundvermögen:
un erg „tan
— e'sch in banes ers. Gru ndk (Gebute und Liegenschaften) ausgenommen Grundstücke, die dem Betriebe des Berg-
ermöogenderrlärang r eines Gewer — unten 2B — gewidmet sind. Bri land= oder rshinschaftuichen oder Gärtnerei= Grungk.
“ oie tatsächlichen Mll- stücken sind die Betriebsmittel (lebendes und totes Jan im Werte mitzuberückfichtigen.
tellungen beschränken, die
er behuso Schätzung des
Wertes veizubringen ver- Bezrichnung des Gemarkung Straßen.Nr. oder Flur, Bermögenswert f)
mag. Grundstücks oder der Besitzung. Oemeinde. Gutsbegl Parzellen · Nr. (siehe nebenstehende
· Benutzungdart (Gemeinde. Gutsbezirh) oder Flächeninhalt rneh
Zu 1. Nur Grundstücke „
(einschliefllich der Uerechti · ) i i
6#n zunen 1 B), die im Gebicte
Drutschen Poeu liegen,
*I17 sienerpflichtig V)...................
Stich-m zusamme
bängende Grundstücke sind l„ e)
eine Besitzung aufzuführen.
npotheken und Grund- d).
(cmch sind nicht hier, son-
dern unter II in Abzug zu
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S)
½%)
Seite
d beantragt, daß bei den vorstehend unter 14 oder umstehend unter 2 B ausgeführten Grundstücken anstatt des gemeinen Wertes (Verkaus"
wWerts) die - zu Grunde gelegt werden? —
Zu den Gestehungskosten sind der Gesamtwert der Cecgenleisungen beim Erwerbe (Erwerbspreis), die sonstigen zcsingsteten einschließlich
der Sitenilichen iin Abgaben und etwaiger Vermittlungsgebühren, alle auf das Grundstück gemachten besonderen Aufwendungen wärrend der Besitzzeit, soweit sie
nicht zu den laufenden Wirts rs. aben gehören, zu rechnen. Von den Gestehungskosten abzuziehen sind die durch Verschlechterung entstandenen Wert.
nunderungen (5 30 Abs. 2 Saß 2 de Astergrseg8g.
a) Für Grundstücke, die vor dem 1. Jannar 1914 erworben sind, gilt der ve cer Veranlagung des Webrbeitrags festgestellte Wert als Betrag
der bis dahin anthtandenen zonmnhe so daß diesem nur die seit dem 1. Januar 1914 gemachten besonderen Aufwendungen hinzu-
virechnen und von ihm die seit dem 1. Jannar 1914 durch Verschlechterung F entstandenen N.l gen abzuziehen sind
) Fur Czrundstücke, die nach — tn Dezember 1913 von Todes wegen im Si 81 4 des Erbschattssteuergesetzes,
Erbteilung, von Eltern, Großeltern oder entsernteren Boreltern sowie auf Grund einer ohne dans, rechende Gegenlcistung erfolgten Zumreisdunn
unter Lebenden erworben sind, gilt, soweit die Grundstücke dauernd lond- d sieer ins eslb oder gärtnerischen Zwecken oder soweit
bebante Grundstucke Wohn, oder gewerblichen Ze u dienen bestimmt sind und ihre Bebauung und Benntzung der orksüblichen Be-
danung und Benußung entspricht, der Ertragswert, uns der gemeine Wert zur Zeit den Erwerbes als Gestehnn eskosten brim Erwerbe, so
daß diesem Betrage die seit dem Erwerbe gemachten nn uyurecknensn und von ihm die seit dem Erwerbe durch Verschlechterung
etwa - Wertminderungen absuniehen sind. An die Stelle des Ertragswerts ku ba Antrag der gemeine Wert zur Zeit des Erwerbes.
Wird begebenfalls ein solcher Antrag gestellt b u aders zur Zeit det Erweren
8 Des nicht Buteheude ist zu dur Kreich- n
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Für Batriebe, bei denen reheinette T e kew bisne hattlnden, kann der, Permögeneselistelung der Vermögensstand am Schlu
köten Wirtschafts= oder Rechnungsjabro .0 erden. Macht der Steuerpflichtige von dieser hten erbrauc, -6 *nr
er der Vermögenserklärung den Abschluß für da- egeich ire odr Njah beustgoen.
½) Wo der Raum nicht ausreicht, kann eine bef ndere ausstellong belgefüge werden.