Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1835. (1)

(156) 
W26.) Verordnung, 
den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte betreffend; 
vom 19#t#en Februar 1835. 
D. in Folge des Gesetzes über die Bestrafung fleischlicher Vergehungen re. vom Zten 
Februar 1834. die Anwendung des Generalis vom 30ften April 1783. wegen des Ver- 
fahrens in Untersuchungssachen, auf Untersuchungen wegen Ehebruchs nicht weiter statt- 
finden soll, und daher künftig diejenigen, welche deshalb in Unrersuchung kommen, in 
Beziehung auf die bürgerlichen Ehrenrechte niche mehr nach §. 73. h. der allgemeinen 
Städteordnung zu beurtheilen sind; 
So haben Se. Königliche Majestät und des Prinzen Mitregenten 
Königliche Hoheit beschlossen: · 
daß auch diejenigen Personen, welche fruͤher wegen Ehebruchs nach den For— 
men obigen Generalis in Unrersuchung gezogen und nicht völlig freigesprochen wor- 
den sind, der bürgerlichen Ehrenrechee niche weirer für verlustig geachret werden 
sollen. 
Dresden, am 1 Oren Februar 1835. 
Ministerium des Innern. 
von Carlowitz. 
Letzte Absendung: am 14°6en Mätz 1835.
	        
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