Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1836. (2)

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men, welche den mit der Absicht des Artikels 19. der deutschen Bundesacte in Veberein- 
stimmung stehenden Zweck des gegenwärtigen Zollvereins vollständig erfüllen. 
Auch sollen im Falle ekwaniger gemeinsamer Maasregeln über den freien Verkehr mit 
Lebensmitteln in sämmtlichen deutschen Bundesstaaten die betreffenden Bestimmungen des 
nach gegenwärtigem Vertrage bestehenden Vereinstarifs demgemäß modisicire werden. 
Gegenmärtiger Vertrag soll alsbald zur Ratisication der hohen Contrahenten vorge- 
legt, und die Auswechselung der Ratif#cationsurkunden soll mit möglichster Beschleunigung 
in Berlin bewirkt werden. 
So geschehen Berlin, den 2ten Januar 1836. 
Alvensleben. Luxburg. Freih. von Linden, v. Wilkens. Freih. Schaeffer= von Gugaita. 
S 
Albr. Friedr. 
Eichhorn. 
für sich und den abwesenden Bernstein. 
Ph. G. Hauber. 
Heinrich Theodor Heinrich Ludwig C. A. Bansa. 
Ludwig Schwedes. Biersack. 
s
	        
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