Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1836. (2)

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N23.) Verordnung, 
die durch den Beitritt der freien Stadt Frankfurk a. M. zum Zollverein nöthig 
gewordenen Tarifveränderungen in Ansehung des Transitzolles betreffend; 
vom 1 &ten Mai 1836. 
Anton, von GO-T# Gnaden, König von Sachsen 2c. 2c. 2c. 
und 
Friedrich August, Herzog zu Sachsen 2c. 
Durch den Anschluß der freien Stade Frankfurt a. M. an den größern deurschen Zoll- 
verein sind anderweit einige Abänderungen in den Bestimmungen des Zollearifs vom d4ten 
December 1833. III##e# Abtheilung III####Abschnice, rücksichtlich des Durchgangszolls auf 
den dortigen Straßenzügen norhwendig geworden. 
Wir verordnen daher, daß auch den, in der Beilage sub O. enthaltenen Vorschrifeen 
1.. und 2. b. in erwähnter Beziehung nachgegangen werde. 
Urkundlich haben Wir diese Verordnung eigenhändig vollzogen und Unser Koönigliches 
Siegel beidrucken lassen. 
So geschehen Dresden, am 14ten Mai 1836. 
Anton. 
Friedrich August, H. z. S. 
Heinrich Anton von Zeschau. 
 
	        
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