Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1836. (2)

(101) 
Wir, Anton, von GOTTES Gnaden, Koͤnig von Sachsen, 
thun hiermit kund und bekennen, daß Wir zu Erleichterung der Uns obliegenden schwe— 
ren Regenten-Pflichten, so wie aus landesvaͤterlicher Fuͤrserge fuͤr Unsere Unterthanen, 
im Einverstaͤndniß mit Unserm vielgeliebtesten Herrn Bruder Maximilian, Herzog 
zu Sachsen, Unsern vielgeliebten Neffen, Friedrich August „Herzog zu Sachsen, 
zum Mitregenten Unserer Lande erwaͤhlt haben, es sollen daher alle zu Unserer Ent— 
schließung zu bringenden Sachen Uns zugleich in seinem Beiseyn vorgetragen und die 
hierauf beschlossenen Ausfertigungen von Ihm mitvollzogen werden; 
Wir, Maximilian, Herzog zu Sachsen, aber, erklaͤren nicht nur Unser 
Einverstaͤndniß hiermit, sondern verzichten auch, aus freier Bewegung zu Gunsten Un— 
seres geliebten Sohnes Friedrich August, Herzog zu Sachsen, auf die Nach- 
folge in die Krone Sachsen. 
Zu Urkund dessen haben Wir sothane Acte im Beiseyn der mitunterschriebenen 
wirklichen Geheimen Räthe unterzeichnet und mit Unserm Hand-Perschaft besiegelt. 
Gegeben Schlotz Pillnitz, den 13. September 1830. 
Anton. 
Maximilian. 
  
Gottlob Adolf Ernst Nostitz und Jänckendorf. 
Johann Adolph von Zezschwitz. 
Bernhard August von Lindenau. 
(8)Julius Tranugott Jakob von Konnerigt. 
Letzte Absendung: am 1 lten Juni 1836.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.