( XIV )
7.) Abweichende Verträge hierüber zwischen Drautleuten oder
Ehegatten . .. . ......
8.) Wicderaufhebung oder Veraͤnderung dieser Verträge
9.) Anwendung obiger gesetzlicher Vorschriften auf die bereits
bestehenden gemischten Ebhen .....
10.) Confessionsbestimmung für uneheliche Kinder „
11.) Gleichstellung der legitimirten unehelichen Kinder mit den in
der Che gebornen, — Brautkinder
12.) Erziehung der Kinder in der gemeinschaftl ichen Confession,
wenn die Ehe durch Uebertritt des einen Ehegattens auf—
hört, eine gemischte zu sen
13.) Bestimmungen, wenn durch Uebertritt eines Ehegattens zu
einer anderen Confesston die Ehe cine gemischte wird
14.) Chescheidungen sollen keinen Einfluß auf obige Bestimmun-
gen haben . .....
15.) Einmischung fremder Personen ist verboten .....
16.) Befugniß der Adoptivaͤltern, angenommene Kinder in ihrer
Confession erzichen zu lassen
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17.) Gestattunz, daß Kinder aus gemischten Chen in gewissen
Fällen an dem Religionsunterrichte einer anderen Confession
Theil nehmen können .
18.) Wegfall des Wechsels der Confession bei den z. 9—12. 16.
und 17. gedachten Kindern, nach zurückgelegtem 10ten Le-
bensjahre . . ....
19.) Streitigkeiten wischen Aeltern verschiedenen Glaubensbekennt-=
nisses, hinsichtlich der Erziehung ihrer Kinder, werden von
der Ortsobricit geschlichtet. .. ..
20.) Strafen, bei Verleitung eines Chegattens zum Abschluß ei-
ner Uebereinkunft mit dem andern Chegattern.
Chegericht in den Schönburgq'schen Recebßherrschaften, s. Erläuterungsreccß.
Chesachen — Wiedercinsehung in den vorigen Stand daobe..
— in den Schoͤnburg'schen Receßherrschaften, s. Erlaͤuternugsreceß.
— s. Gerichtsstaͤnde.
Einfuhr, s. Zolltarif.
Ciugangszoll vom Getreide in Baiern, s. Zolltarif.
Ginlieferung, s. Notizen.
Eisenbahn, von Leipzig nach Dresden anzulegende, — Zusäße und Erläu-
terungen zu der die Abtretung von Grundeigenthumd dazu und
die Instruction der Strassenbau-Commissionen und Tarako=
ren betreffenden Verordnung vom 3. Jali 1835. .
— — Leipzig-Dresdner — — die Fortsetzung der Luinie
derselben von Wurzen bis Dresden beer. .
— — soll durch die Fluren der, in dem Verzeichnisse unter □.
angegebenen Städte, Ortschaften 2c. gefahrt werden
Eibufersachen, s. Bezirke.
Eutscheidung zweifelhafter Rechtssaße .
I. Erfordernisse zur rechtlichen Begrundung eines Gewohnheits —
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