Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1836. (2)

(  XIV  )

 

7.)  Abweichende  Verträge  hierüber  zwischen  Drautleuten  oder
Ehegatten  .  ..  .  ......
8.)  Wicderaufhebung  oder  Veraͤnderung  dieser  Verträge

9.)  Anwendung  obiger  gesetzlicher  Vorschriften  auf  die  bereits

bestehenden  gemischten  Ebhen  .....
10.)  Confessionsbestimmung  für  uneheliche  Kinder  „
11.)  Gleichstellung  der  legitimirten  unehelichen  Kinder  mit  den  in
der  Che  gebornen,  —  Brautkinder
12.)  Erziehung  der  Kinder  in  der  gemeinschaftl  ichen  Confession,
wenn  die  Ehe  durch  Uebertritt  des  einen  Ehegattens  auf—
hört,  eine  gemischte  zu  sen
13.)  Bestimmungen,  wenn  durch  Uebertritt  eines  Ehegattens  zu

 

einer  anderen  Confesston  die  Ehe  cine  gemischte  wird
14.)  Chescheidungen  sollen  keinen  Einfluß  auf  obige  Bestimmungen

  haben  .  .....
15.)  Einmischung  fremder  Personen  ist  verboten  .....
16.)  Befugniß  der  Adoptivaͤltern,  angenommene  Kinder  in  ihrer

Confession  erzichen  zu  lassen

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17.)  Gestattunz,  daß  Kinder  aus  gemischten  Chen  in  gewissen
Fällen  an  dem  Religionsunterrichte  einer  anderen  Confession
Theil  nehmen  können  .

18.)  Wegfall  des  Wechsels  der  Confession  bei  den  z.  9—12.  16.
und  17.  gedachten  Kindern,  nach  zurückgelegtem  10ten  Lebensjahre
  .  .  ....

19.)  Streitigkeiten  wischen  Aeltern  verschiedenen  Glaubensbekennt-=nisses,
  hinsichtlich  der  Erziehung  ihrer  Kinder,  werden  von

der  Ortsobricit  geschlichtet.  ..  ..

20.)  Strafen,  bei  Verleitung  eines  Chegattens  zum  Abschluß  einer
  Uebereinkunft  mit  dem  andern  Chegattern.

Chegericht  in  den  Schönburgq'schen  Recebßherrschaften,  s.  Erläuterungsreccß.

Chesachen  —  Wiedercinsehung  in  den  vorigen  Stand  daobe..

—  in  den  Schoͤnburg'schen  Receßherrschaften,  s.  Erlaͤuternugsreceß.
—  s.  Gerichtsstaͤnde.

Einfuhr,  s.  Zolltarif.

Ciugangszoll  vom  Getreide  in  Baiern,  s.  Zolltarif.

Ginlieferung,  s.  Notizen.

Eisenbahn,  von  Leipzig  nach  Dresden  anzulegende,  —  Zusäße  und  Erläuterungen
  zu  der  die  Abtretung  von  Grundeigenthumd  dazu  und
die  Instruction  der  Strassenbau-Commissionen  und  Tarakoren
  betreffenden  Verordnung  vom  3.  Jali  1835.  .

—  —  Leipzig-Dresdner  —  —  die  Fortsetzung  der  Luinie
derselben  von  Wurzen  bis  Dresden  beer.  .
—  —  soll  durch  die  Fluren  der,  in  dem  Verzeichnisse  unter  □.
angegebenen  Städte,  Ortschaften  2c.  gefahrt  werden

Eibufersachen,  s.  Bezirke.
Eutscheidung  zweifelhafter  Rechtssaße  .

I.  Erfordernisse  zur  rechtlichen  Begrundung  eines  Gewohnheits  —
rechts  .w

 

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