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A.
Fortlaufende
Nummer
und
Nummer
des
Brand-
catasters.
Immobiliar 5Besitzthum.
C.
Zuname
und
Vorname
des
Besitzers.
D.
Stand
und
Gewerbe
desselben.
Alter.
Die Nummer
des Brandcas-
senverzeichnisses
wird der laufen-
den Nummer
im Einschlusse
beigefuͤgt; auch
die Nummer=
folge des
Brandcatasters
beibehalten und
wo Grundstücke
hinzukommen,
oder ausfallen,
die Ursache be-
merkt.
Bei denen, welche erst in den letzten
drei JTahren mit ihrem Besitzthume be-
liehen worden sind, ist der Tag der Be-
leihung selbst anzugeben.
leihung noch gar nicht erfolgt ist,
solches ebenfalls bemerkt.
wenn solche Anstandsursachen der Be=
leihung eingetreten sind, weshalb nach
é. VIII. der Justruction das Ermessen
der Regierungsbehörde über die Frage
Per Ansässigkeit und den Anfangspunkt
ferselben eintreten könnte.
Wo die Be-
wird
Desgleichen
Fehlt es an genauer Nachrich,
so ist wenigstens zu bemerken, ob da
Individuum das 25ste oder Zost
Fahr unbezweifelt und notorisch zue
rückgelegt habe.
Bei deuen, welche innerhalb Jat-
Iresftist das 25ste oder Zoste Lebens
sahr noch erfüllen, oder wo die er-
forderliche Zuverlässigkeit der Angabe
zu mangeln scheint, ist der Geburs,
tag selbst anzugeben, und worauf
dessen Angabe sich gründe, zu ber
merken.