Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1836. (2)

( 196 ) 
x.) bei den Schaafen: 
1.) die Schaafpocken, 2.) die Raude, 3.) der Milzbrand und die Milzseuche, 4.) die 
Ruhr, 5.) die hitzige und langwierige Klauenseuche, 6.) die Fäule oder Wassersucht, 
7.), die Abzehrung. 
d.) bei den Schweinen: 
1.) die Bräune, 2.) der Milzbrand und die Mihseuche, 3.) die Ruhr, 4.) die 
bitzige Maul= und Klauenseuche, 5.) die Fäule oder Wassersucht, 6.) die Abzehrung, 
7.) die Hirnwuth. 
Ausser der F. 10. bemerkeen Auslösung darf der Bezirksthierarzt für die desfallsigen 
Bemühungen Nichrs fordern oder annehmen. 
§. 6C. Bei Abgabe eines- Gutachtens, bei Erstattung von Ahzeigen an die betreffen- 
den Behörden, bei Ausstellung von Altestaten für Privatpersonen, so wie überhaupt in 
allen Oienstangelegenheiten hat sich der Bezirksthierarze, bei Vermeidung eruster Ahndung 
und nach Befinden sofortiger Dienstentsetzung, der sirengsten Wahrheit und Zuverlässigkeit 
zu befleissigen. 
9. 7. Dem Bezirksarze liege die Verpflichtung ob, über alle im Bezirk mit der 
Thierheilkunde, dem Hufbeschlage, dem Biehschnitte und dem Bieharzneihandel sich beschäf- 
tigenden Individuen insofern Aufsiche zu führen, als er am Schlusse jeden Jahres ein 
genaues Verzeichnis dieser Personen, verbunden mit einem hinlänglich morivirten Urtheil 
über dieselben, bei der Kreisdireceion einzureichen hat. Nimm' übrigens der Bezirksarze 
wahr, daß ein, die Thierheiltunde ausübendes Individuum, aus grober Unwissenheit oder 
Nachlässigkeit, oder gar geflissentlich Schaden stiftet, so ist solches der betreffenden Obrig- 
keit, ingleichen dem Amtshauptmann anzuzeigen, damit, nach vorheriger Berichtserstattung 
an die Kreisdirection, von dieser das Nöthige und nach Befinden die Bestrafung des Schul- 
digen, auch, wenn es den Umständen nach für zweckmässig erachtek werden sollce, die Be- 
kanntmachung des Falls verfügt werden kann. 
. S. Viertehährig hat er an die Kreisdirection Tabellen über die von ihm behan- 
delten Krankheitsfälle nach einem Schema einzusenden und dabei Alles in Becreff der Thier- 
beilkunde Bemerkenswerthe anzuzeigen. Auch har er, so viel möglich, die Haltung von 
Tagebüchern über die von ihm behandelten kranken Thiere, nach der in der Königlichen 
Tbierarzneischule gegebenen Anleitung, sich angelegen seyn zu lassen. 
§. 9. Mit ununterbrochenem Fleise hat er sich in seinem Fache fortzubilden und seine 
Kenntnisse sowohl durch Benutzung guter Schriften als genaue und sorgfältige Beobach= 
tung der ihm vorkommenden Krankheitsfälle zu vervollkommnen. 
Die anatomisch-physiologischen und pathologischen Präparake, die er zu fertigen Gele- 
genheit hat, so wie die seltenern Eingeweidewürmer hat er der Königlichen Thierarzneischule 
einzusenden. Die hierbei entstandenen Auslagen werden aus der. Casse jenes Instituts ersetze,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.