eines Pferdes
zweier Pferde
eines Rindes
zweier Rindee
eines kleinen oder jungen Hausthieres
zweier
6.) Für die Ausstellung eines einfachen Zeugnisses in gerichtlichen Fällen:
über Hferde und Rinder
über kleine und junge Hausthiere
7.) Für die Fertigung eines ausführlichen Fundscheins und Gurachtens in
gerichtlichen Fällen:
über Pferde und Rinder
über kleine und junge Hausthiere
S.) Für die Necognition lebender und kodter Hausthiere in gerichelichen Fällen:
der Pferde und Rinder, für jedes
der kleinen und jungen Hausthiere, für jedes
0.) Für die Prüfung und Moderation thierärztlicher Rechnungen in n
lichen Fällen, für jede . .
10.) Fuͤr die Taxation der Hausthiere in gerichtlichen Faͤllen:
eines Pferdes
zweier und dreier Pferde
vier und mehr Pferde, fuͤr jedes
eines Rindes
zweier Rinder
mehrerer, fuͤr jedes
eines kleinen oder jungen Hausthieres
zweier kleinen oder jungen Hausthiere
mehrerer bis zwoͤlf Stuͤck fuͤr jedes
mehr als zwoͤlf Stuͤck im Ganzen
11.) Für die Untersuchung eines Privat-Zuchthengstes auf dessen kungich-
keit zu dem Gewerbe des Hengstreitens, .
12.) Für die Ausstellung eines Zeugnisses über die Tüchtigker eines solchen
Hengstes, .
13.) Fuͤr die Untersuchung des Schlachtwiehee vor oder nach dem Schlachten,
oder beides zu gleicher Zeit, in polizeiwidrigen Faͤllen:
eines Rindes
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