Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1836. (2)

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ausschusses unter Garantie der Stadtgemeinde allda, übernommenen Sparcasse für die 
Bewohner der Stade Meissen, mie Einschlus der sogenannten Freiheit und der Vorstädte, 
so wie der Gemeinden zu Hintermauer, Ober= und Nieder-Meisa, Fischergasse, Wasserburg, 
Vorbrücke und Miederfehre, ingleichen für das Personal Unserer Porzellan-Fabrik, geneh- 
migt, und den, für sothane Sparcasse von schon genanntem Stadrrathe eingereichten, hier 
anliegenden Stakturen, Unsere Bestätigung dergestalt ertheilt haben, daß den darin enthal- 
tenen Bestimmungen auf das Gengueste nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist dieses 
Dekret 
ertheilt, von Uns eigenhändig unterschrieben und mit dem Königlichen Siegel bedruckt worden. 
Dresden, den 30sten Juli 1836. 
Friedrich August. 
  
Julius Trangott Jakob Eduard Gottlob Nostitz und 
von Konneritz. Jänckendorf. 
Thimmig. 
Statuten 
der Sparcasse zu Meissen. 
20. 2c. 2c. 
§. 12. Die eingezahlten Gelder nebst davon fälligen Zinsen, so wie die darüber aus 
gestellten Quittungsbücher sind einer Verkümmerung eder Inhibition nicht unrerworfen, jedoch 
mag dadurch die Hülfsvollstreckung in die bei einem Schuldner sich ekwa vorfindenden Quit 
tungsbücher keinesweges ausgeschlossen werden. 
§. 23. Gegen die in den vorstehenden Staturen angedrohten Rechrsnacheheile find- 
keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand start. ꝛc. 
 
	        
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