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ausschusses unter Garantie der Stadtgemeinde allda, übernommenen Sparcasse für die
Bewohner der Stade Meissen, mie Einschlus der sogenannten Freiheit und der Vorstädte,
so wie der Gemeinden zu Hintermauer, Ober= und Nieder-Meisa, Fischergasse, Wasserburg,
Vorbrücke und Miederfehre, ingleichen für das Personal Unserer Porzellan-Fabrik, geneh-
migt, und den, für sothane Sparcasse von schon genanntem Stadrrathe eingereichten, hier
anliegenden Stakturen, Unsere Bestätigung dergestalt ertheilt haben, daß den darin enthal-
tenen Bestimmungen auf das Gengueste nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist dieses
Dekret
ertheilt, von Uns eigenhändig unterschrieben und mit dem Königlichen Siegel bedruckt worden.
Dresden, den 30sten Juli 1836.
Friedrich August.
Julius Trangott Jakob Eduard Gottlob Nostitz und
von Konneritz. Jänckendorf.
Thimmig.
Statuten
der Sparcasse zu Meissen.
20. 2c. 2c.
§. 12. Die eingezahlten Gelder nebst davon fälligen Zinsen, so wie die darüber aus
gestellten Quittungsbücher sind einer Verkümmerung eder Inhibition nicht unrerworfen, jedoch
mag dadurch die Hülfsvollstreckung in die bei einem Schuldner sich ekwa vorfindenden Quit
tungsbücher keinesweges ausgeschlossen werden.
§. 23. Gegen die in den vorstehenden Staturen angedrohten Rechrsnacheheile find-
keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand start. ꝛc.